Amtsgericht Neu-Ulm
02.10.2008

Justizministerin Beate Merk zur erneuten Suizidbeihilfe durch Roger Kusch: "Wir dürfen uns an solche Fälle nicht gewöhnen, sondern müssen endlich handeln !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute den erneuten Fall von Suizidbeihilfe durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch an einer 84 Jahre alten Frau in Hamburg scharf verurteilt. "Ich sehe mittlerweile die Gefahr, dass wir uns an solche Übergriffe auf das menschliche Leben und die Würde des Menschen gewöhnen und dagegen abstumpfen", so Merk. "Das darf aber in einer Rechtsordnung, die auf diesen Werten aufbaut, auf keinen Fall geschehen. Stattdessen muss der Gesetzgeber dem Geschäft mit dem Tod endlich Einhalt gebieten."

"Was wir brauchen, ist ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen und der organisierten Beihilfe zum Suizid. Konkrete Vorschläge dazu haben wir in Berlin auf den Tisch gelegt. Jetzt ist es am Koalitionspartner, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass wir hier zügig zu einem Ergebnis kommen."

Merk ergänzte, dass Menschen, die für sich keinen anderen Ausweg mehr sehen als den Suizid, nicht alleine gelassen werden dürfen. "Was diese Menschen brauchen, ist aber nicht der schnelle Tod auf Bestellung, sondern intensive menschliche Zuwendung und gegebenenfalls Sterbebegleitung. Außerdem benötigen wir einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizbewegung in der Fläche."

Entgegen vielen Medienberichten handelt es sich jedenfalls bei den bisherigen Praktiken des ehemaligen Hamburger Justizsenators nicht um Sterbehilfe, sondern um Beihilfe zum Suizid, die bislang im Regelfall straflos ist. Bayern fordert zusammen mit anderen Ländern, die geschäftsmäßige und die organisierte Suizidbeihilfe künftig unter Strafe zu stellen.

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