Amtsgericht Neu-Ulm
14.02.2008

Justizministerin Merk: "Die Reform führt schneller und unbürokratischer zu einem Neubeginn ohne Schulden - Forderungen des Bundesrats aufgreifen!"

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Verbraucherinsolvenz ("Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen") im Bundestag hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute unterstrichen, wie wichtig die Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, zugleich aber weitere Verbesserungen gefordert. Kernpunkt der Reform ist, dass bei Schuldnern, die nach Feststellung eines vorläufigen Treuhänders offensichtlich vermögenslos sind, die Hürde des gerichtlichen Insolvenzverfahrens übersprungen und unmittelbar in das Restschuldbefreiungsverfahren übergeleitet wird. Bisher wird in jedem Fall zuerst ein Insolvenzverfahren eröffnet mit Bestellung eines Insolvenzverwalters, Vermögensüberprüfung, Forderungsfeststellung und ggf. Verwertung des Vermögens. Erst anschließend kann das Restschuldbefreiungsverfahren ablaufen, das in einer 6-Jährigen "Wohlverhaltensphase" besteht. "Das führt bei offensichtlich Vermögenslosen zu unnötiger Bürokratie und Zeitverzögerung", so Merk. Die zweite wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Kostenstundung. Diese 2001 eingeführte Möglichkeit führte zu dem massiven Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren und verursachte erhebliche Kosten. Jetzt ist ein Kostenbeitrag des Schuldners von 25 Euro zu Beginn des Verfahrens und laufende Zahlungen in Höhe von 13 Euro pro Monat während der Wohlverhaltensperiode vorgesehen.

Merk forderte unter anderem entsprechend der Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf, dass der Schuldner auch die Kosten des vorläufigen Treuhänders zurückzahlt. Merk: "Es muss für den Schuldner klar sein, dass dieses zusätzliche, sehr attraktive Angebot der Restschuldbefreiung, das er neben dem Schutz durch die Pfändungsfreigrenzen nutzen kann, aber nicht muss, seinen Preis hat. Das sind wir auch den Gläubigern schuldig, die zu Recht kein Verständnis hätten, wenn sich Schuldner nur sechs Jahre lang in die Hängematte der Verbraucherentschuldung legen würden, um anschließend wieder genauso weiterzumachen wie zuvor."

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