Amtsgericht Neu-Ulm
20.02.2008

Justizministerin Merk: "Bußgeldvorschlag der KJM ist richtiges Signal - auch für das Fernsehen müssen Grenzen gelten !"

Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk hat die Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), gegen den Fernsehsender RTL wegen der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro zu beantragen, als wichtiges Signal begrüßt. "Es muss klar sein, dass auch für das Fernsehen Grenzen - z.B. unser zentrales Rechtsprinzip der Würde des Menschen und der Jugendschutz - gelten und dass diese auch nachdrücklich durchgesetzt werden. Wir dürfen nicht alles hinnehmen, was uns im Fernsehen präsentiert wird. Gegen manches muss man sich wehren. Und dabei meine ich nicht allein das Bloßstellen von Menschen, die sich als Teilnehmer an Fernsehshows zur Verfügung stellen. Ich meine auch extreme Gewaltdarstellungen und Sexszenen. Deren Wirkung auf Kinder und Jugendliche wird oft unterschätzt. Sie können nicht im gleichem Maß wie Erwachsene zwischen Fiktion und Realität unterscheiden. Auch dies müssen wir im Blick haben !"

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