Amtsgericht Neu-Ulm
21.02.2008

Gedenken an die Gründungsmitglieder der Weißen Rose Justizministerium ordnet Trauerbeflaggung an / Weiße Rose Prozess jährt sich zum 65. Mal

Zum Gedenken an den ersten Prozess gegen die Gründungsmitglieder der Weißen Rose hat Bayerns Justizministerin Beate Merk für den 22. Februar 2008 Trauerbeflaggung des Münchner Justizpalastes angeordnet. Auf den Tag genau vor 65 Jahren wurden im Schwurgerichtssaal des Justizpalastes die Geschwister Scholl und Christoph Probst vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Bereits wenige Stunden später wurden sie in das Gefängnis München Stadelheim verbracht und mit der Guillotine enthauptet.

Neben der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim, die am Samstag, den 23. Februar 2008 von 10 bis 14 Uhr zu einem stündlichen Gebetsgedenken einlädt, bietet auch das Bayerische Justizministerium eine Möglichkeit der Erinnerung. Der heutige Sitzungssaal 216, der im Unterschied zum Schwurgerichtssaal nahezu vollständig erhalten ist, war am 19. April 1943 Schauplatz des zweiten Prozesses gegen 14 weitere Mitglieder der Weißen Rose. Dort steht die Dauerausstellung "Willkür ''Im Namen des Deutschen Volkes''" an diesem denkwürdigen Freitag wie auch an anderen Werktagen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu einem Besuch offen.

Weitere Informationen zur Ausstellung finden Sie unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/aktuelles/dauerausstellung/

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?