Amtsgericht Neu-Ulm
06.03.2008

Justizministerin Merk erneuert anlässlich des Urteils im Mordfall Yvan ihre Forderung nach einer Verschärfung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht

Anlässlich des Urteils im Prozess um den brutalen Mord an dem Schüler Yvan S. hat Bayerns Justizministerin Beate Merk ihre Forderung nach einer Erhöhung der Höchststrafe für 18 bis 21-jähige Täter, so genannte Heranwachsende, auf die Jugendstrafrecht angewendet wird, von 10 auf 15 Jahre erneuert. "Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es auch bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, Fälle unbegreiflich brutaler Gewalt gibt, in denen es nicht nur um Erziehung des Täters und Abschreckung potentieller weiterer Täter gehen kann, sondern auch darum, schwerste Schuld zu sühnen. Hier muss den Gerichten noch mehr Spielraum zur Verfügung stehen. Außerdem müssen wir in das Gesetz hineinschreiben, dass auf Heranwachsende in der Regel das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden muss. Die Erziehungsinstrumente des Jugendstrafrechts dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn man den Heranwachsenden damit wirklich noch erreichen kann."

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