Amtsgericht Neu-Ulm
07.03.2008

AUGEN AUF ! Statt Frauenkauf Aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentags forderte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk heute in München erneut verstärkte Anstrengungen zur effektiveren Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution.

Der Menschenhandel boomt! Frauenhandel und Zwangsprostitution sind ein lukratives Geschäft. Schätzungen zufolge werden jährlich zwischen 600.000 und 800.000 Menschen weltweit Opfer von Menschenhändlern. Vor allem junge Frauen werden häufig mit falschen Versprechungen angelockt, verschleppt, mit Gewalt gefügig gemacht und dann grausam sexuell ausgebeutet. Das Geschäft floriert, denn die Nachfrage ist da! Gefordert ist hier auch die Rechtspolitik. Bayerns Justizministerin kämpft seit nunmehr fast 4 Jahren dafür, dass Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden können. Ein entsprechender bayerischer Vorschlag hat den Bundesrat am 10. März 2006 erfolgreich passiert. Seitdem ist auf Bundesebene außer einer Ankündigung der Bundesjustizministerin, die Freierstrafbarkeit einführen zu wollen, nichts geschehen. Merk: "Ich höre immer wieder: Wie soll denn ein Freier wissen, dass die Frau nicht freiwillig arbeitet, sondern zur Prostitution gezwungen wird? Zugegeben: In vielen Fällen mag sich das nicht erkennen lassen, aber wenn die Frauen mit blauen Flecken übersät oder erkennbar verängstigt sind, wenn Türen verschlossen und Fenster vergittert wurden, müssen bei den Freiern sämtliche Alarmglocken läuten. Wer diese bewusst ignoriert, soll künftig ein Fall für den Staatsanwalt sein. Denn erst die Nachfrage schafft den Markt für skrupellose Menschenhändler!"

Darüber hinaus fordert Merk in dem Gesetzentwurf, die Strafmilderungen durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 wieder rückgängig zu machen. Merk: "Seit dem Prostitutionsgesetz ist das Fördern der Prostitution nicht mehr strafbar. Dadurch haben sich die Arbeitsbedingungen der Frauen in keiner Weise verbessert. Profitiert haben ausschließlich die Zuhälter und Bordellbetreiber. Und außerdem fehlt nun den Strafverfolgungsbehörden häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse für das Rotlichtmilieu zu erwirken. Damit sind die Chancen, dort auch Fälle von Menschenhandel aufzudecken, extrem gesunken. Das, was ich als Justizministerin rechtspolitisch zur Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution beitragen kann, werde ich weiterhin tun !"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?