Amtsgericht Neu-Ulm
01.04.2008

Justizministerin Beate Merk zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umgangspflicht eines Vaters: "Elternrechte sind Elternpflichten !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils begrüßt. "Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht salomonisch", so Merk. "Es wäre in aller Regel sinnlos, Elternteile, die einen Umgang mit dem Kind ablehnen, mit einem Zwangsgeld dazu zwingen zu wollen. Gefühle und Fürsorge kann man nicht erzwingen. Wichtig ist aber auch: Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass das Umgangsrecht nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist, die lediglich nicht immer zwangsweise durchgesetzt werden kann. Entscheidender Maßstab ist immer das Kindeswohl, nicht das Interesse der Eltern. Ein Kind braucht grundsätzlich beide Eltern;, ich kann nur an alle Eltern appellieren, ihrer Rechtspflicht auch nachzukommen. In den allermeisten Fällen tun dies die Eltern Gott sei Dank. Aber für den Ausnahmefall hat das Bundesverfassungsgericht deutliche Worte gefunden."

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