Amtsgericht Neu-Ulm
09.04.2008

Justizministerin Merk spricht sich gegen eine Verschiebung des Stichtags für die Stammzellenforschung aus: "Einmal verschoben, immer verschoben !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat sich in der Debatte um die Änderung der Stichtagsregelung in der Stammzellenforschung klar gegen eine Verschiebung des derzeit geltenden Stichtags 1. Januar 2002 ausgesprochen: "Die Vielzahl der differenzierten und abgewogenen Positionen zu dem Thema macht die Schwierigkeit der anstehenden Entscheidung deutlich. Ich spreche mich gegen eine Verschiebung aus." "Das Problem ist nicht die Forschung an embryonalen Stammzellen, sondern deren Gewinnung ! Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass Stammzellen nur gewonnen werden können, wenn dazu ein menschlicher Embryo getötet wird. Das christliche Menschenbild und nach meiner festen Überzeugung auch unser Grundgesetz fordern aber den Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an. Wenn wir hier relativieren und menschliches Leben, das "ohnehin todgeweiht" ist, ungeschützt lassen wollen, soweit es - vielleicht nur vorübergehend - für Zwecke der Forschung notwendig erscheint, gehen wir einen gefährlichen Weg. Wir würden auch dem ursprünglichen Ziel des Gesetzes untreu, das mit dem in der Vergangenheit liegenden Stichtag verhindern wollte, dass Embryonen zu Forschungszwecken getötet werden. Wenn nämlich der Eindruck entsteht, man könne sich darauf verlassen, dass der Stichtag in einigen Jahren wieder verschoben wird, dann steht zu befürchten, dass weiterhin Stammzellen aus Embryonen gewonnen werden, um sie einmal zu Forschungszwecken zu verwenden. Das wäre das falsche Signal an das Ausland ! Stattdessen müssen wir mit Volldampf daran arbeiten, bald adulte Stammzellen für die medizinische Forschung nutzen zu können."

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