Amtsgericht Neu-Ulm
16.04.2008

Markenschutz für die drei Streifen: Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßt Urteil im Fall Adidas / "Ein wichtiges Zeichen für den Markenschutz in Europa"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßt, das dem Sportartikelhersteller Adidas für die charakteristischen drei Streifen auf seiner Kleidung Markenschutz gegen ein niederländisches Unternehmen zugebilligt hat, das seine Sportkleidung mit zwei parallelen Streifen angeboten hatte. "Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für den Markenschutz in Europa", so Merk. "Die Marke, und zwar auch die so genannte Bild-Marke, um die es hier geht, steht für den guten Ruf eines Unternehmens, den sich dieses Unternehmen in der Regel mit erheblichen Investitionen selbst erarbeitet hat. Deswegen ist es so wichtig, dass wir europaweit und noch darüber hinaus Marken vor Nachahmung schützen und Produktpiraterie wirksam bekämpfen. Dazu stellt das Urteil des EuGH einen wichtigen Beitrag dar", so die Ministerin. Der Europäische Gerichtshof hatte eine Verwechslungsgefahr zwischen den zwei Streifen der niederländischen Firma und den drei Streifen von Adidas bejaht und daher der Klage von Adidas stattgegeben.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?