Amtsgericht Neu-Ulm
16.04.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: Zahl der Betreuungen in Bayern steigt / Ministerin empfiehlt Abfassen einer Vorsorgevollmacht

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in München die Betreuungsstatistik für das Jahr 2007 vorgestellt. Danach ist die Zahl der Menschen, die in Bayern unter Betreuung stehen, zum 31. Dezember 2007 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitpunkt um 3,1 % von 177.983 auf 183.479 erneut gestiegen. Die Zahl der Neuzugänge an Betreuungen ist im Jahresvergleich 2006 (62.889) zu 2007 (64.853) ebenfalls um 3,1 % gestiegen (zum Vergleich: Zuwachs von 2005 zu 2006 um 1,0 %).
Ein Volljähriger kann unter Betreuung gestellt werden, wenn er auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. In diesem Fall bestellt das Vormundschaftsgericht (Teil des Amtsgerichts) für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. "Die Betreuung ist nicht mit der früheren Vormundschaft vergleichbar", so Justizministerin Merk. "Die zum 1. Januar 1992 abgeschaffte und durch die Betreuung ersetzte Vormundschaft war zwangsläufig mit einer Entmündigung verbunden. Die Betreuung hingegen betrifft maßgeschneidert die und nur die Bereiche, in denen jemand sich nicht mehr selber helfen kann." Das können beispielsweise für den einen Vermögensangelegenheiten, für den anderen eine medizinische Behandlung sein.

Zum Betreuer bestellt das Vormundschaftsgericht eine Person, die zur Betreuung geeignet ist. Nur wenn jemand durch eine natürliche Person nicht ausreichend betreut werden kann, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Verein zum Betreuer. Der weitaus größte Teil der im Jahr 2007 neu bestellten Betreuer (26.812) waren Familienangehörige, anschließend folgten mit großem Abstand freiberufliche Berufsbetreuer (9.434, darunter 1.975 Rechtsanwälte), ehrenamtliche Betreuer (2.117) und Vereinsbetreuer (1.270).

"Wer eine Betreuung vermeiden möchte, sollte rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, im Bedarfsfall bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen", so Merk. Für den Fall, dass dennoch eine Betreuung erforderlich werden sollte, weil zum Beispiel die Vorsorgevollmacht bestimmte Angelegenheiten nicht umfasst, empfiehlt die Ministerin, die Auswahl des Betreuers in "guten Zeiten" ergänzend durch eine Betreuungsverfügung zu beeinflussen. "Damit kann man den Betreuer selbst bestimmen", so Merk. Das Gericht hält sich an diese Verfügung, wenn nicht das Wohl des Betreuten entgegensteht.

Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden sich in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die im Buchhandel und unter der Internetadresse
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/buergerservice/broschueren/vorsorge_sept2005.pdf
erhältlich ist.

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