Amtsgericht Neu-Ulm
17.04.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Der Berliner Kompromiss zur Online-Durchsuchung bezieht sich nur auf das Bundeskriminalamt - ich werde mich jetzt um die Strafverfolgung kümmern !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute eine Ausweitung der Online-Durchsuchung auf weitere wichtige Bereiche angekündigt: "Der - wenig überzeugende - Kompromiss, der jetzt auf Bundesebene gefunden wurde, bezieht sich ausschließlich auf das Bundeskriminalamt und auf die Prävention", so Merk. "Wir brauchen aber eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung auch für die Strafverfolgungsbehörden, um die Täter schwerster Straftaten, z.B. Vorbereitung terroristischer Anschläge, aber auch Kinderpornographie, gerichtsverwertbar überführen zu können. Dazu muss auch die Strafprozessordnung geändert werden. Ich werde dazu in Kürze dem Bundesrat einen Vorschlag vorlegen", so Merk. Merk weiter: "Dieser Vorschlag wird kein stumpfes Schwert sein. Er wird deshalb den Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich auch die Möglichkeit geben, mit richterlicher Erlaubnis eine Wohnung zu betreten, wenn das erforderlich ist, um einen PC für das Aufspielen eines Trojaners vorzubereiten. Dadurch wird Straftätern die Möglichkeit genommen, der Strafe zu entgehen, indem sie Barrieren errichten oder die E-Mail mit dem Trojaner einfach wegklicken, weil sie ihnen dubios erscheint."

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