Festakt zum 90. Geburtstag von Ministerialdirektor a.D. Dr. Karl Bengl / Amtschef Hans-Werner Klotz: "Eine der großen Persönlichkeiten der bayerischen Justiz"
Anlässlich des 90. Geburtstags von Ministerialdirektor a. D. Dr. Karl Bengl kamen gestern im Justizpalast in München hochrangige Vertreter aus Justiz und Gesellschaft zusammen, um dem Jubilar zu gratulieren. Amtschef Hans-Werner Klotz würdigte Bengl in seiner Festansprache als eine der großen Persönlichkeiten der bayerischen Justiz: "Ein Mann, der wie kaum ein anderer eine Ära geprägt hat in der Geschichte dieses Hauses. Ein Mann, dessen Wirken hier immer noch sichtbar und spürbar ist, selbst heute, fast ein Vierteljahrhundert nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Eine Führungspersönlichkeit, der die bayerische Justiz unendlich viel zu verdanken hat." Dr. Karl Bengl wurde am 7. Januar 1918 in Fürth geboren. Er ist am 16. Mai 1951 in die Bayerischen Justiz eingetreten. Als Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung war er u.a. maßgeblicher Mitbegründer der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Bayern. Im Dezember 1963 wurde er zum Leiter der Abteilung Justizvollzug ernannt. Ab 1. März 1966 wurde er mit 48 Jahren zum Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz berufen. Dieses Amt übte er fast 18 Jahre bis zum 1. Januar 1984 unter den Justizministern Hans Ehard, Philipp Held, Karl Hillermeier und Gustl Lang aus. Dabei trug er maßgeblich dazu bei, der Position Bayerns in der Rechtspolitik auch in Zeiten der sozial-liberalen Regierungskoalition in Bonn Geltung zu verschaffen. Für sein Wirken wurde er 1970 mit dem Bayerischen Verdienstorden und 1981 mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?