Amtsgericht Neu-Ulm
24.04.2008

Justizministerin Merk zum heute erwarteten Gesetz über Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls: "Es fehlen wichtige Elemente, damit der Staat noch schneller und konsequenter eingreifen kann!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk ist mit dem heute erwarteten Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls nur teilweise zufrieden: "Das Gesetz erleichtert es dem Familienrichter, frühzeitig einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ich freue mich, dass dabei auch einige der von Bayern schon 1998 in einem eigenen Gesetzentwurf unterbreiteten Vorschläge, insbesondere das Erziehungsgespräch, aufgegriffen wurden." Allerdings fehlen dem Gesetz laut Merk wichtige Elemente, damit der Staat noch schneller und konsequenter eingreifen kann: "Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es Kinder gibt, die ganz massive Straftaten begehen, dafür aber nicht belangt werden können, weil sie noch nicht 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig sind. Für diese Fälle müssen wir die Eltern besonders in die Pflicht nehmen können. Hier muss der Familienrichter schnell reagieren und ein solches Kind in einem geschlossenen Heim unterbringen können. Außerdem fehlt in dem Gesetz die Möglichkeit, dass der Familienrichter auch die Kinder selbst unmittelbar in die Pflicht nimmt - etwa dazu, ein Anti-Aggressions-Training zu besuchen, einen angerichteten Schaden wieder gut zu machen oder - bei Schulschwänzern - schlicht, die Schule zu besuchen !"

Merk kündigte an, dass sie sich weiter für eine Verbesserung der Rechtslage einsetzen werde.

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