Amtsgericht Neu-Ulm
25.04.2008

Bundesrat beschließt bayerischen Gesetzentwurf / Stärkere Stellung von Kreditnehmern gegenüber Finanzinvestoren / Justizministerin Merk: "Zwangsversteigerungen nur um des Profits willen müssen und wollen wir unterbinden"

Der Bundesrat beschloss in der heutigen Sitzung, den Entwurf für ein Kreditnehmerschutzgesetz der bayerischen Justizministerin Beate Merk in den Bundestag einzubringen. Ziel ist es, die Stellung von Kreditnehmern gegenüber Finanzinvestoren zu stärken. In den letzten Jahren wurden Immobilienkredite in Milliardenhöhe zusammen mit den dinglichen Sicherheiten abgetreten. Die Bayerische Justizministerin legte dar, dass sich hieraus für die Darlehensnehmer Gefahren ergeben, denn die Kreditaufkäufer handeln manchmal ohne jede Rücksicht auf den aktuellen Forderungsstand und die mit der Vollstreckung einhergehenden wirtschaftlich nachteiligen Folgen für die Kreditnehmer. Merk: "Es gibt Kreditaufkäufer, die rücksichtslos nur ihren Profitinteressen folgen. Ein solches "Gewerbe" möchten wir nicht in unserem Land haben! Daran haben wir weder ein finanzpolitisches noch ein gesellschaftliches Interesse. Zwangsversteigerungen nur um des Profits willen müssen und wollen wir unterbinden. Der bayerische Gesetzentwurf stellt sicher, dass der Kreditnehmer sich auch dem Kreditkäufer gegenüber immer darauf berufen kann, dass er regelmäßig abbezahlt hat. So lange er das tut, muss er auch nicht befürchten, dass der Kreditkäufer gegen ihn vollstreckt."

Darüber hinaus soll mit dem neuen Gesetz eine Anzeigepflicht der Bank vor Verkauf des Kredits eingeführt werden. Das Sonderkündigungsrecht des Kreditnehmers soll klarer gefasst werden. Außerdem soll in Zukunft generell nur noch dann in das Grundstück vollstreckt werden dürfen, wenn der Kreditnehmer mit mehr als drei monatlichen Zahlungen in Verzug ist.

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