Amtsgericht Neu-Ulm
25.04.2008

Justizministerin Beate Merk zum morgigen Tag des Geistigen Eigentums: "Der Tag des Geistigen Eigentums 2008 ist für die Rechteinhaber kein Tag zum Feiern, sondern zur Sorge !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat anlässlich des Tags des Geistigen Eigentums am morgigen 26. April 2008 darauf hingewiesen, dass das vom Bundestag am 11. April verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums seinem Namen nicht gerecht wird. "Geistiges Eigentum ist unser wichtigster Rohstoff. Was unsere Urheber brauchen, sind nicht goldene Worte, sondern eine konkrete Verbesserung ihrer Rechte. Ich kann die Enttäuschung und Besorgnis vieler Rechteinhaber anlässlich des Beschlusses des Bundestags verstehen", so Merk heute in München. "Mich stört unter anderem die ungenügende Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs des Urhebers gegen Internetprovider, der stets nur mit einem Richterspruch durchsetzbar sein soll", so Merk. "Unserer Wirtschaft wird durch die Verletzung von Urheberrechten im Internet, z.B. durch das unerlaubte Angebot von Filmen, Musikstücken und Büchern, ein immenser Schaden zugefügt. Der Betroffene kann sich aber nur wehren, wenn er vom Provider erfährt, wer hinter der Verletzung steckt. Dazu braucht er einen praxisgerechten Auskunftsanspruch. Den sehe ich in dem Gesetz nicht. Es passt nicht zusammen, wenn diejenigen, die im Internet geschützte Werke illegal anbieten und dazu ihre Kommunikation bewusst öffentlich machen, sich auf der anderen Seite auf den Datenschutz berufen und auf einen Richterspruch pochen", so Merk. "Und wann ein Handeln im gewerblichen Ausmaß vorliegt, wie es das GEsetz für eine Auskunft voraussetzt, ist völlig unklar und bei Internet-Tauschbörsen auch schwerlich nachzuweisen, insbesondere fließen in diesem Bereich gerade keine Gelder."

Weiter hatte Merk bei Verletzung z. B. eines Patents oder einer Marke einen Schadensersatz in Höhe der doppelten - statt, wie im Gesetz nun vorgesehen, der einfachen - Lizenzgebühr gefordert. "Bei der erlaubten Nutzung fremden geistigen Eigentums übersteigen die Erträge in der Regel die Aufwendungen für Lizenzen, sonst würde es sich nicht lohnen. Das muss sich auch derjenige, der die Rechte unzulässig nutzt, entgegenhalten lassen. So aber ist die unzulässige kommerzielle Nutzung fremder Rechte weiterhin finanziell relativ risikolos."

Richtig ist nach Ansicht der bayerischen Justizministerin, dass das Gesetz dem leider verbreiteten Abmahnunwesen einen Riegel vorschieben will. "Wer auf seiner Homepage ein fremdes Bild oder einen Stadtplanauszug veröffentlicht oder ein einzelnes Lied herunter lädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und kann dafür belangt werden. Massen-Abmahnschreiben mit vierstelligen Kostennoten sind aber unverhältnismäßig." Leider habe der Gesetzgeber aber den falschen Weg zum richtigen Ziel gewählt, nämlich auf dem Rücken der Urheber, statt jener Anwälte.

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