Amtsgericht Neu-Ulm
09.05.2008

Justizministerin Merk sieht in Verschärfung der Kriterien für den Jugendschutz bei Computerspielen und Filmen einen wichtigen Schritt / "Darüber hinaus aber strafrechtliches Verbot von sog. Killerspielen nötig / Eine leichtere Indizierungsmöglichkeit reicht allein nicht aus, um derartige Gewaltspiele wirklich vom Markt zu drängen"

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßte die gestern vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, mit der Kinder und Jugendliche besser vor gewaltverherrlichenden Filmen und Computerspielen geschützt werden, als einen Schritt in die richtige Richtung: "Es handelt sich um eine wichtige Maßnahme.Eine leichtere Indizierungsmöglichkeit als jugendgefährdend reicht aber allein nicht aus: Wir brauchen ein strafrechtliches Verbot von virtuellen Killerspielen. Um solche Gewaltspiele mit ihren negativen Folgen effektiv bekämpfen zu können, muss ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot im Strafrecht geschaffen werden. Nur dann kann es gelingen, derartige Machwerke zurückzudrängen."

Justizministerin Merk wies auf den Anfang 2007 in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf Bayerns zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor menschenverachtenden Gewaltangeboten wie Killerspielen hin: "Das umfangreiche Paket enthält mehrere konkrete Maßnahmen, um junge Menschen vor menschenverachtenden Gewaltangeboten noch besser zu schützen." Kernstück der Bundesratsinitiative ist das Verbot virtueller Killerspiele durch Schaffung eines neuen Straftatbestandes. Dieser erfasst Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen. Merk: „Menschenverachtende virtuelle Killerspiele haben eine gewaltabstumpfende Wirkung und können gerade auf labile Personen stimulierend wirken."

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