Amtsgericht Neu-Ulm
19.05.2008

Justizministerin Beate Merk zur Ankündigung der Bundesjustizministerin, Freier von Zwangsprostituierten künftig zu bestrafen: "Reichlich spät und reichlich dünn !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Ankündigung der Bundesjustizministerin, die "Freier" von Zwangsprostituierten bestrafen zu wollen, als reichlich spät und reichlich dünn bezeichnet. "Wenn ich bedenke, dass Bayern schon im Februar 2005, also vor mehr als drei Jahren, einen fertigen Gesetzentwurf zur Freierstrafbarkeit in den Bundesrat eingebracht hat, dann kommt für mich die Ankündigung der Bundesjustizministerin, demnächst einen "Diskussionsentwurf" vorzulegen, reichlich spät. Und wenn man sich den Vorschlag dann genauer anschaut, ist er auch noch eher halbherzig: Wenn wir Zwangsprostituierte, das heißt auf die schlimmste Art und Weise ausgebeutete Frauen, wirklich wirkungsvoll schützen wollen, dann dürfen wir kein positives Wissen des "Freiers" um die Zwangslage fordern, das sich nur schwer beweisen lässt, sondern müssen es ausreichen lassen, dass er die Zwangslage leichtfertig nicht erkennt. Und: Wir dürfen es nicht bei der Freierstrafbarkeit bewenden lassen. Wir müssen vielmehr unsere Staatsanwälte auch wieder wirkungsvoll in die Lage versetzen, die Zuhälter zu verfolgen: Dazu müsste man das Prostitutionsgesetz von 2001 in seinem strafrechtlichen Teil rückgängig machen, durch das den Straftatbeständen der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei weitgehend die Zähne gezogen worden sind. Seitdem kann ein Zuhälter nämlich nur noch dann bestraft werden, wenn der Nachweis gelingt, dass die Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird. Das ist in der Praxis äußerst schwierig und hat dazu geführt, dass weitgehend der Ermittlungsdruck von der Zuhälter- und Bordellszene genommen ist. Auch hierzu hat Bayern schon im Februar 2005 die notwendigen Vorschläge gemacht, um diese Änderung rückgängig zu machen - geschehen ist seitdem leider nichts !"

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