Amtsgericht Neu-Ulm
11.01.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk weist Kommentar von Oppositionsführer Maget zum Münchner Justizfall scharf zurück: "Bar jeder Kenntnis !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat den Kommentar des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion zur Dauer eines Münchner Strafverfahrens gegen drei gewalttätige Heranwachsende entschieden zurückgewiesen: "Wenn Herr Maget kritisiert, dass das Verfahren 16 Monate gedauert habe, dann mache ich darauf aufmerksam, dass es erst einmal nahezu 8 Monate gedauert hat, bis die Akten von der Bundespolizei überhaupt bei der bayerischen Justiz landeten (Vorfall: 30. September 2006; Eingang der Akten bei der Justiz: 24. Mai 2007). Die Ursache für die Dauer des Verfahrens bei Einsparungen in der bayerischen Justiz zu suchen, ist also völlig verfehlt. Anschließend waren dann u.a. 7 Zeugen und 3 Beschuldigte zu vernehmen. Solche Verfahren zeigen, wie absurd und unseriös die von Herrn Maget aufgestellte Forderung nach einer maximalen Dauer zwischen Tat und Verurteilung von einem Monat ist. So sehr auch alle um Beschleunigung bemüht sind, müssen wir doch rechtsstaatliche Mindeststandards einhalten - etwa Zeugen vernehmen und Gutachten einholen. Das sollte auch Herr Maget, der sonst immer auf rechtsstaatliche Grundsätze pocht, eigentlich ganz genau wissen !"

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?