Amtsgericht Neu-Ulm
28.05.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk zur heutigen Anhörung im Bundestag: "Jetzt heißt es: Verantwortung übernehmen ! Die Zeit drängt ! Zum Schutz der Menschen brauchen wir die nachträgliche Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte dringend, wenn wir nicht demnächst hochgefährliche Straftäter aus der Haft entlassen wollen !"

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht verurteilte Straftäter erklärte Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Leider Gottes geht es bei dieser Frage nicht um ein juristisches Glasperlenspiel, sondern sie hat ganz handfeste Hintergründe: Auch unter den nach Jugendstrafrecht verurteilten Sexual- und Gewaltstraftätern gibt es hochgefährliche Straftäter, von denen nach einer Entlassung weiterhin schwerste Gewaltverbrechen zu befürchten sind. Für die Sicherheit der Menschen ist die Möglichkeit, nach Ablauf der Strafe Sicherungsverwahrung zu verhängen, daher entscheidend. Und: Die Zeit drängt. Auch in Bayern müssten wir in der zweiten Jahreshälfte nach Ablauf der 10-jährigen Maximal-Jugendstrafe einen Gewaltverbrecher entlassen, der nach dem Urteil von Experten weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist. Im Interesse der Sicherheit der Menschen in unserem Land appelliere ich deshalb an den Deutschen Bundestag, seiner Verantwortung gerecht zu werden und das Gesetz jetzt schnell ins Gesetzblatt zu bringen !" Mit dem Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht soll erstmals die Möglichkeit geschaffen werden, gegen gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, die zu einer hohen Jugendstrafe verurteilt worden sind, nach Ablauf ihrer Strafe die Sicherungsverwahrung zu verhängen, wenn sich während der Haft nichts an ihrer Gefährlichkeit geändert hat.

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