Amtsgericht Neu-Ulm
24.06.2009

Merk sieht sich durch Bundesverfassungsgericht bestätigt / "Der Vorrang des Erwachsenenstrafrechts muss aber im Gesetz noch deutlicher zum Ausdruck kommen"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht sich durch den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende bestätigt: "Ich weise seit Jahren darauf hin, dass die Tendenz, auf Heranwachsende quasi automatisch Jugendstrafrecht anzuwenden, bedenklich ist. Das Jugendstrafrecht ist nur dann sachgerecht, wenn der Heranwachsende mit Mitteln des Jugendstrafrechts noch zu erreichen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht Ausnahmecharakter hat."

Nach derzeitiger Rechtslage ist auf Heranwachsende Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn sie nach ihrem Reifegrad noch Jugendlichen gleichstehen oder wenn es sich um "typische Jugendverfehlungen" handelt; ansonsten gilt Erwachsenenstrafrecht. Dennoch wenden Gerichte bei Heranwachsenden immer häufiger Jugendstrafrecht an, bundesweit mittlerweile in rund zwei Dritteln der Fälle. Merk sieht daher gesetzgeberischen Handlungsbedarf: "Die Regel sollte sein, dass sich Volljährige, die alle Pflichten und Rechte haben, nach Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen. Im Gesetz muss dieser Gedanke noch deutlicher zum Ausdruck kommen," so die Ministerin.

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