Zwei neue Chefs für die Münchner Strafverfolger / Manfred Nötzel übernimmt Staatsanwaltschaft München I; Eduard Mayer wird Leitender Oberstaatsanwalt in München II
Mit einem Festakt im Schloss Nymphenburg hat Justizministerin Dr. Beate Merk heute die neuen Chefs der beiden Münchner Staatsanwaltschaften vorgestellt. Eduard Mayer wurde zum Nachfolger des Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Hödl ernannt, der Ende August in den Ruhestand treten wird. Manfred Nötzel hat das Zepter bereits im Frühjahr vom ehemaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld übernommen. Sowohl die ausscheidenden als auch die neuen Behördenleiter erhielten viel Lob und Dank von der Ministerin.
Manfred Nötzel (59) hat sein Amt als Leiter der größten bayerischen Staatsanwaltschaft München I schon am 9. März 2009 angetreten. Seit Beginn seiner Karriere in der bayerischen Justiz war Nötzel in München tätig gewesen, zunächst als Richter am Amts- und Landgericht, als Staatsanwalt und als Staatsanwalt als Gruppenleiter. 1995 wurde er zum Oberstaatsanwalt ernannt und war bei der Staatsanwaltschaft München I sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt. Im Februar 2003 wurde er schließlich zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft ernannt und leitete dort eine schwerpunktmäßig für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Abteilung. Ministerin Merk stellte fest, dass sich Nötzel nun auch als Leiter der Staatsanwaltschaft München I bereits bewährt habe. "Was Sie anpacken, hat Substanz. Juristischen Herausforderungen stellen Sie sich mit Elan entgegen. Beharrlich, fachkundig und entscheidungsfreudig erledigen Sie die Ihnen übertragenen Aufgaben."
Seinen Vorgänger im Amt, Christian Schmidt-Sommerfeld (60), bedachte die Ministerin ebenfalls mit Anerkennung für seine geleistete Arbeit. Schmidt-Sommerfeld wurde bereits im Februar 2009 in sein neues Amt als Präsident des Landgerichts München II eingeführt. Seine Laufbahn hatte er als Staatsanwalt, Richter am Landgericht und Staatsanwalt als Gruppenleiter in München begonnen. Als Oberstaatsanwalt war Schmidt-Sommerfeld sowohl bei der Generalstaatsanwaltschaft München als auch bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Im Jahr 2000 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München befördert; 2003 stieg er zum Chef der Staatsanwaltschaft München I auf. Merk hob hervor, dass er sich schon in vielen Positionen immer wieder neu bewiesen habe. "Dass Ihnen auch Ihre neue Mission gelingen wird, davon bin ich überzeugt," sagte die Ministerin.
Dr. Rüdiger Hödl (64) gehört der Staatsanwaltschaft München II bereits seit 1987 an, zuletzt über sieben Jahre lang als Leiter. Seine Karriere hatte er beim Amtsgericht Deggendorf als Richter begonnen. Bis auf eineinhalb Jahre dort und später weitere drei Jahre als Richter am Amtsgericht Rosenheim war er durchgehend im Bereich der Strafverfolger tätig, zunächst als Staatsanwalt in Deggendorf und Traunstein, später als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I, bis er 1987 zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II ernannt wurde. Ab 1993 war er Vertreter des Behördenleiters gewesen, seit Februar 2002 hat er schließlich die Chefposition inne. Mit Ablauf des Monats August wird er in den Ruhestand treten. Die Ministerin hob vor allem Hödls absolute Integrität, seine rückhaltlosen Offenheit, seine Genauigkeit und sein Gespür für die Sache lobend hervor. Merk: " Leicht gemacht haben Sie es sich nie. Sie waren nie gleich mit dem ersten Ergebnis zufrieden. Sie haben immer genau hingeschaut und, sofern erforderlich, beharrlich nachgebohrt."
Sein Nachfolger Eduard Mayer (60) wird zum 1. September 2009 die Leitung der Staatsanwaltschaft München II übernehmen. Mayer war zunächst Staatsanwalt und Richter in München, bevor er 1998 eine Gruppenleiterstelle bei der Staatsanwaltschaft München I übertragen bekam. Weitere Stationen waren das Amt eines Oberstaatsanwalts in München, eines aufsichtsführenden Richters am Amtsgericht München, die ständige Vertretung des Leiters der Staatsanwaltschaft München II und schließlich, ab 2004, die Stelle als Vizepräsident des Amtsgerichts München. Neben seinen fachlichen Fähigkeiten, die Mayer in den verschiedenen Positionen unter Beweis gestellt habe, hob Ministerin Merk vor allem seine Qualitäten im Umgang mit anderen hervor: "Die menschliche Komponente kommt bei Ihnen nie zu kurz. Wegen Ihrer Ausgeglichenheit, Ihrer Hilfsbereitschaft, Ihrer Erfahrung, Ihrer sachlichen, aber bestimmten Art werden Sie von den Kollegen und Mitarbeitern hoch geschätzt."
Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede warb Merk nachdrücklich für einen konsequenten Kampf gegen jegliche Erscheinungsformen organisierter Kriminalität. Insbesondere der internationale Menschenhandel müsse noch wirksamer bekämpft werden. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen würden weltweit jährlich fast 700.000 Frauen und Mädchen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Das zwischenzeitlich in Europa weitestgehend umgesetzte Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU bringe wichtige Verbesserungen. Merk: "Es erleichtert die praktische Durchführung der Rechtshilfe. Darüber hinaus werden moderne Ermittlungsmethoden ausdrücklich in die Rechtshilfe einbezogen. Ich nenne u. a. grenzüberschreitende gemeinsame Ermittlungsgruppen mehrerer Staaten. Der Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen im Strafverfahren wird ausdrücklich und detailliert geregelt. Dies sind beachtliche Fortschritte." Praktisch unentbehrlich seien daneben effektive Kontakte der Ermittlungsbehörden über die Grenzen, etwa über das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen. Dieses besteht aus nationalen Kontaktpunkten, die bei rechtlichen und tatsächlichen Fragen aufgrund ihrer persönlichen Verbindungen rasch Unterstützung leisten. Ein wichtiger deutscher Kontaktpunkt ist die Generalstaatsanwaltschaft München.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
Weitere Infos finden Sie hier
… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?