Amtsgericht Neu-Ulm
28.07.2009

Durchsuchungen in "Flatrate-Bordellen" - Justizministerin Beate Merk: "Freier von Zwangsprostituierten müssen bestraft werden!"

Vor dem Hintergrund der Durchsuchungsaktion in "Flatrate-Bordellen" erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk:
"Die Existenz sogenannter Flatrates in Bordellen zeigt wieder einmal deutlich, wie die Frauen im Rotlichtmilieu auf menschenverachtende Art und Weise ausgebeutet werden! Dem widerlichen Geschäft mit Zwangsprostitution, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel müssen endlich schärfere Gesetze entgegengesetzt werden!"

Merk weiter: "Das Geschäft mit Menschenhandel und Zwangsprostitution floriert natürlich nur, weil die Nachfrage vorhanden ist, sprich weil es Freier gibt, die die Situation der Opfer skrupellos missbrauchen und so zur sexuellen Ausbeutung beitragen. Seit Jahren kämpfe ich deshalb dafür, dass die Freier von Zwangsprostituierten endlich bestraft werden können. Bayern hat bereits 2004 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht."

Merks Forderungen lauten weiter: "Wir müssen unsere Staatsanwälte wieder wirkungsvoll in die Lage versetzen, die Zuhälter zu verfolgen: Dazu müsste man das Prostitutionsgesetz von 2001 in seinem strafrechtlichen Teil rückgängig machen, durch das den Straftatbeständen der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei weitgehend die Zähne gezogen worden sind. Seitdem kann ein Zuhälter nur noch dann bestraft werden, wenn der Nachweis gelingt, dass die Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird. Das ist in der Praxis äußerst schwierig, weil die unterdrückten Frauen in aller Regel aus Angst davor zurückscheuen, gegen ihre Peiniger auszusagen. Damit ist der Ermittlungsdruck von der Zuhälter- und Bordellszene weitgehend genommen. Hierzu hat Bayern die notwendigen Vorschläge gemacht - die Bundesjustizministerin stellt sich bislang leider quer!"

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