Amtsgericht Neu-Ulm
07.08.2009

Verbraucherschutzministerin Merk warnt vor Kreditkarten- und Schuldenkrise der Verbraucher / "Es wäre eine große Dummheit, Fehler die in anderen Ländern bereits gemacht wurden, in Deutschland zu wiederholen."

Zunehmend bieten Kreditinstitute Shopping Cards an. Dass man beim Einkauf mit einer derartigen Karte in Wirklichkeit einen Kredit erhält, für den man Zinsen von 15 % und mehr zahlen muss, erfährt man erst, wenn man das Kleingedruckte liest.

Dazu äußerte sich Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk heute in München: "Ein solches Modell treibt die Verbraucher in die Schuldenfalle. Mit Worten wie "Wünsche hat jeder", "kein Gehaltsnachweis" und "kostenlos" wird dem Kunden suggeriert, er müsse kein Bargeld zur Verfügung haben, um sich Dinge leisten zu können. Die Karte ist zum Teil direkt im Laden erhältlich. Ein billiger Kredit wird in Aussicht gestellt. Das ist Irreführung. Tatsächlich verstecken sich hinter solchen Angeboten Kreditzinsen von 15 % und mehr. Schuldenmachen wird als harmlose Normalität dargestellt. Tatsächlich können gerade Familien schnell in einen gefährlichen Schuldenstrudel geraten."

Als eine bedenkliche Fehlentwicklung beurteilt es die Ministerin, wenn Verbraucherkredite ohne Gehaltsnachweis und Bonitätsprüfung vergeben werden: "Genau so hat die Kreditkartenkrise in den USA begonnen. Es wäre eine große Dummheit, Fehler die in anderen Ländern bereits gemacht wurden, in Deutschland zu wiederholen. Die derzeitige Finanzmarktkrise wurde maßgeblich durch eine allzu leichtfertige Kreditvergabe in den USA ausgelöst."

"Wer sich von einem Verzicht auf eine Gehaltsprüfung angesprochen fühlt, sollte gut überlegen, ob er tatsächlich einen als Shopping Card verschleierten Kredit mit Zinsen von 15 % und mehr in Anspruch nimmt!", so Merks Appell auch an die Verantwortung der Verbraucher.

Ab dem 11. Juli 2010 wird außerdem nach einem jüngst vom Bundestag beschlossenen Gesetz eine Vergabe von Kleinkrediten an Verbraucher ohne Gehaltsprüfung ausdrücklich nicht mehr zulässig sein. Mit dem Gesetz werden auch die Anforderungen und insbesondere die Informationspflichten bei der Vergabe von Verbraucherkrediten verschärft. "Sollten wir damit die Gefahren für die Verbraucher durch Shopping Cards und andere Formen von revolvierenden Kreditkarten nicht in den Griff bekommen," so die Ministerin, "dann muss der Gesetzgeber hier nachbessern - notfalls auch auf europäischer Ebene!"

Nähere Informationen zu Kreditkarten sind im Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS Bayern) unter http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/revolvingkreditkarten.htm abrufbar.

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