
Justizministerin Merk: "Wir werden Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung verteidigen"
Die Bayerische Staatsregierung hat den Normenkontrollantrag gegen das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts zurückgenommen. Mit dem Antrag hatte Bayern die Regelungen zur sog. Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften angegriffen, also die Möglichkeit, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren, um ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt jedoch davor, hieraus Rückschlüsse auf weitere Gesetzesänderungen zu ziehen: "In der neuen Regierungskonstellation hat die Staatsregierung die Klage gegen die Stiefkindadoption zurückgenommen. Eines ist aber klar: Ich werde Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung verteidigen. Insbesondere eine Volladoption durch Lebenspartner wird es mit mir nicht geben."
Merk weiter: "Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er den durch die Verfassung garantierten Schutz der Ehe nicht immer weiter aushöhlt. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften verdienen selbstverständlich Respekt und rechtlichen Schutz. Dies kann aber nicht bedeuten, die Unterschiede zur Ehe völlig zu verwischen." Als exemplarischen Fall sieht Merk die von Bundesjustizministerin Zypries ins Gespräch gebrachte Volladoption durch Lebenspartner. "Ehe und Familie sind nach der Bayerischen Verfassung ''die natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft''. Wer aus vermeintlicher Political Correctness immer weitere Zugeständnisse an andere Lebensformen macht, beschädigt in Wahrheit das Institut der Ehe," so die Ministerin.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?