Amtsgericht Neu-Ulm
19.08.2009

Gefangen im "Holiday-Pack" - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor ominösen Urlaubclubs

Ausspannen, genießen, neue Kraft tanken - das steht für deutsche Verbraucher im Urlaub im Vordergrund. "Mit der Erholung ist es aber schnell vorbei, wenn man am Ferienort Opfer der neuen Tricks beim sogenannten Timesharing wird", warnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk.

Merk erklärt: "Bei "Timesharing" geht es ganz allgemein gesprochen um das Recht, während der Laufzeit des Timesharingvertrags eine bestimmte Ferienwohnung in einem bestimmten Zeitraum zu nutzen. Weil der Begriff "Timesharing" so ein schlechtes Image hat, firmiert der Nepp mit Ferienwohnrechten jetzt unter den Begriffen "Holiday-Pack", "Travel Discount Club", "Club Select Holidays" u.ä. Dabei werden Urlauber gezielt beim Strand- oder Stadtbummel angesprochen und aufgefordert, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Das Opfer gewinnt natürlich - und der Gewinn soll an einem anderen Ort ausgehändigt werden."

Merk weiter: "Bei der Gewinnaushändigung werden die Urlauber in oft mehrstündige, aggressive Verkaufsverhandlungen verwickelt. Am Ende steht dann oft die Vertragsunterzeichnung, mit der die Urlauber für teures Geld - oft 10.000 Euro und mehr - Mitglieder in einem ominösen Urlaubsclub werden."

Die Mitgliedschaft soll dazu berechtigen, Vergünstigungen für bestimmte Ferienleistungen in Anspruch zu nehmen - also z.B. Reisen billiger zu buchen, hochwertige Ferienwohnungen oder Hotels nutzen zu können.

Merk: "Tatsächlich aber existieren viele dieser Ferienclubs gar nicht! Oft können sie auch die gewünschten Angebote ausgerechnet zum beabsichtigten Ferientermin nicht anbieten, oder die vermeintlich hochwertigen Hotelanlagen sind verwahrlost und minderwertig."

Im Hinblick auf die klassischen Timesharingverträge hat der Bundesgesetzgeber schon vor Jahren reagiert und die Teilzeitwohnrechte-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Merk: "Bei Timesharingverträgen mit einer Laufzeit von drei Jahren und mehr haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Die Laufzeit der neuen Clubs beträgt deshalb in der Regel nur 35 Monate - die Verbraucherrechte werden so ausgehebelt. Zwar hat Europa diese Lücke nunmehr geschlossen. Die neue Richtlinie 2008/122/EG stärkt die Verbraucherrechte bei Verträgen der oben beschriebenen Art bereits ab einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Richtlinie ist in Deutschland aber noch nicht in nationales Gesetz umgesetzt. Die Umsetzungsfrist läuft bis Februar 2011. Die Bundesjustizministerin muss für eine schnelle Umsetzung in Deutschland sorgen und sich für eine rasche Umsetzung in den anderen europäischen Staaten einsetzen!"

Merk rät: " Für die Verbraucher gilt: Hinterfragen Sie Angebote zu Clubmitgliedschaften kritisch! Bestehen Sie auf eine Bedenkzeit! Lassen Sie sich schriftlich zusichern, vor Ablauf von zehn Tagen keine Anzahlung leisten zu müssen! Bestehen Sie auf einem Widerrufsrecht - und lassen Sie sich auch dieses schriftlich bestätigen! Sind Sie bereits auf ein betrügerisches Angebot hereingefallen: Widerrufen Sie so schnell wie möglich den Vertrag gegenüber Vertrags- und Kreditkartenfirma und erstatten Sie ggf. Strafanzeige."

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.vis.bayern.de, Stichwort "Teilzeit-Wohnrechteverträge".

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