Amtsgericht Neu-Ulm
21.08.2009

Flugausfälle, Verspätungen, Probleme mit dem Gepäck - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Auch über den Wolken sind Reisende nicht rechtlos gestellt!"

Leider beginnt nicht jede Reise wie geplant, und auch beim Rückflug haben schon zahlreiche Urlauber böse Überraschungen erleben müssen. Egal ob Verspätungen, überbuchte Flüge oder verlorenes Gepäck - manchmal scheint der Ärger mitgebucht. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk weist darauf hin, dass Flugreisende bei solchen Problemen nicht schutzlos sind: "Über die neuen Rechte von Bahnfahrern wurde in letzter Zeit oft berichtet. Doch auch über den Wolken sind Reisende nicht rechtlos gestellt!"

Bei Problemen mit dem Fluggepäck hilft vor allem das Montrealer Überein-kommen. Merk: "Ist das Gepäck verloren, beschädigt oder kommt es verspätet an, müssen die Airlines für den Schaden bis zu einem Betrag von derzeit etwa 1.100 Euro aufkommen. So kann man sich etwa bei einer verspäteten Auslie-ferung der Koffer die nötigsten Ersatzkleider beschaffen und die verauslagten Kosten von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen. Bei Pauschalreisen be-steht unter Umständen auch ein Anspruch auf Erstattung eines Teils des ge-zahlten Reisepreises. Wichtig ist dabei immer, dass man seine Ansprüche rechtzeitig und in der richtigen Form geltend macht. Sonst droht deren Verlust! Wer beispielsweise bei einer Flugreise Schadensersatz für ein beschädigtes Gepäckstück verlangen möchte, muss seinen Anspruch innerhalb von einer Woche bei der Fluggesellschaft geltend machen. Sicher geht, wer sein Ge-päck gleich auf Schäden untersucht und etwaige Ansprüche in jedem Fall so-fort schriftlich gegenüber der Fluggesellschaft und bei Pauschalreisen auch gegenüber dem Reiseveranstalter anmeldet. "

Was gilt aber, wenn nicht nur das Gepäck verspätet ist, sondern gleich der ganze Flug? Merk hierzu: "Innerhalb der Europäischen Union können Flugrei-sende bei Verspätungen von mindestens zwei bzw. drei Stunden je nach Flugentfernung eine angemessene Verpflegung und zwei kostenlose Telefo-nate, Faxe oder E-Mails verlangen. Sind es mindestens fünf Stunden Verspä-tung, so kann man auch vom Flug zurücktreten und sich das Ticket erstatten lassen. Im Rahmen von Pauschalreisen können noch weitere Rechte gegen-über dem Reiseveranstalter bestehen. Bei annullierten und überbuchten Flü-gen können Reisende in Europa unter Umständen auch eine pauschale Ent-schädigung verlangen, die je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Eu-ro beträgt."

Merk weiter: "Leider gibt es auch unter den Fluggesellschaften schwarze Schafe. Diese spekulieren darauf, dass die Fluggäste ihre Rechte nicht ken-nen. Auch haben in der Vergangenheit einzelne Fluggesellschaften Entschä-digungsansprüche mit Hinweis auf technische Störungen abgelehnt - zu Un-recht, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Seien Sie daher hartnäckig, wenn Sie einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben!"

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin sieht bei den Flug-gastrechten nach wie vor Handlungsbedarf: "Die Regelungen zu den Flug-gastrechten weisen in einzelnen Punkten noch Lücken auf. Zum Beispiel halte ich es für unzumutbar, wenn Passagiere selbst mehrstündige Verspätungen - anders als Annulierungen - ohne Entschädigung hinnehmen müssen. Im Rah-men der Verbrauchschutzministerkonferenz im Herbst will ich mich hier für Verbesserungen einsetzen."

Weiterführende Informationen:
http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/reisevertrag/fluggastrechte.htm
http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/reisevertrag/fluggepaeck.htm

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?