Amtsgericht Neu-Ulm
25.08.2009

Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt vor unseriösen Flirthotlines: "Vorsicht! Ein heisser Flirt kann teure Folgen haben!"

Flirten gehört mittlerweile in Deutschland zu den neuen "Volkssportarten". Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt: "Vorsicht! Vermeintlich kostenfreie Singlebörsen und Social networks Services locken den Flirtsuchenden in die Kostenfalle! Hinter SMS-Flirtlines und Flirthotlines steckt häufig ein unseriöses Geschäft. Bei den vermittelten Flirtpartnern handelt es sich in vielen Fällen nämlich keineswegs um einsame, flirtwillige Menschen, sondern um professionell arbeitende Angestellte, deren einziges Ziel es ist, die Kosten in die Höhe zu treiben."

Merk: "Hier wird auf schäbige Art und Weise mit der Einsamkeit und den Gefühlen ahnungsloser Menschen Geschäft gemacht. Haben sich die Schmetterlinge im Bauch breit gemacht, ist der Gewinn für unseriöse Anbieter schon so gut wie eingefahren. Dass hier Profis dahinterstecken, ist in solchen Momenten den Wenigsten klar."

Merk weiter: "Es laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Unternehmen. Dass sich das Geschäft mit dem falschen Flirt anscheinend lohnt, zeigen übrigens die vielen Stellenanzeigen, die für Call-Back Erotik und Flirt - Hotlines schnelles Geld versprechen."

Merk warnt: "Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Flirtpartner nur per 0900-Nummer oder teurer sogenannter Premium-SMS zu erreichen sind! Ist der erste gebührenpflichtige Kontakt aufgebaut und hat sich der "Kunde" in den virtuellen Partner verliebt - sprich ist eine Abhängigkeit entstanden - lohnt sich das Geschäft für die Betreiber solcher Lines, auch wenn eine SMS "nur" wenige Cent bis immerhin 1,99 Euro kostet. Einige Tage oder Wochen flirten und schon klettern die Kosten in einen dreistelligen Euro-Bereich, der Umsatz solch unseriöser Anbieter dagegen in Millionenhöhe."

Zu den rechtlichen Folgen erklärt Merk: "Insbesondere wenn Minderjährige auf die Flirtmasche hereinfallen, sollte genau geprüft werden, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht. Denn Verträge von Minderjährigen sind ohne Einwilligung der Eltern grundsätzlich unwirksam. Bei Erwachsenen können Zahlungsansprüche ins Leere gehen, wenn nicht über die Kostenpflichtigkeit der Dienstleistungen aufgeklärt wird oder Verträge wegen arglistiger Täuschung - sollte eine solche im Einzelfall vorliegen - ggf. angefochten werden. Dies gilt vor allem bei SMS-Flirt-Abonnements, über die ein wirksamer Vertrag ohnehin nur zustande kommt, wenn der Kunde über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert wurde und den Erhalt dieser Informationen bestätigt."

Nähere Informationen zu kostenpflichtigen SMS, Mehrwertdiensten und Sonderrufnummern sind im Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS Bayern) unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/telekommunikationsvertrag/sonderrufnummern.htm
abrufbar.


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