Amtsgericht Neu-Ulm
31.08.2009

Hohe Quartalsgewinne und fragwürdige Bonuszahlungen in der Finanzkrise - Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Sonntagsreden der Bankverantwortlichen führen nicht weiter!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Milliardenschäden, riesige Löcher in den öffentlichen Haushalten, Rettung des globalen Finanzsystems - fast alle leiden unter der Krise. Aber: es gibt auch welche, die auf Kosten anderer gut verdient haben. Und sie machen tatsächlich weiter so! Quartalsgewinne der Banken von mehreren Milliarden Euro beruhen nicht auf nachhaltiger Tätigkeit. Die Menschen verstehen das nicht mehr!"

Merk weiter: "Milliardengewinne der Finanzinstitute in wenigen Monaten entsprechen auch nicht unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir sollten uns diesem absurden System nicht länger ausliefern! Deshalb können schwindelerregend hohe Einkünfte von Bankmanagern auch nicht einfach achselzuckend hingenommen werden. Wer unverhältnismäßige Monats- oder Jahresverdienste aufgrund hoch riskanter Spekulationen hat, darf nur einen geringen Teil davon sofort ausbezahlt bekommen! Der Rest muss als Haftungsgrundlage für naheliegende Gefahren langfristig zurückgehalten werden."

Merk macht deutlich: "Nur wer nachhaltig seriöse Gewinne erwirtschaftet, soll auch in außergewöhnlichem Maße davon profitieren. Wer hingegen verbrannte Erde hinterlässt, soll dafür auch zahlen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch die Realität sieht leider anders aus. An der Finanzkrise haben sich viele Zocker eine goldene Nase verdient. Sonntagsreden von Bankverantwortlichen über ihre Mitverantwortung an der Finanzkrise reichen nicht aus! Wie überall muss auch bei Banken gelten: Wer einen Schaden anrichtet, hat ihn wieder gutzumachen."

Merk: "Ich fordere daher:

- Die Auszahlung von Jahresbeträgen, die einen bestimmten Höchstsatz oder ein bestimmtes Vielfaches des Jahreseinkommens eines durchschnittlichen Mitarbeiters im gleichen Unternehmen überschreiten, wird auf fünf Jahre zurückgestellt.

- Die einbehaltenen Gelder dienen der Absicherung von Risiken in diesem Zeitraum. Realisiert sich das Risiko, so werden die zurückgestellten Gelder zur Deckung der Verluste eingesetzt.

- Abweichende vertragliche Vereinbarungen führen zur Unwirksamkeit der Vergütungsregelung.“

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