Amtsgericht Neu-Ulm
07.09.2009

Bayerns Verbraucherschutzministerin plant Medienführerschein für Grundschüler und fordert Computerspiele deutlicher zu kennzeichnen

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat sich anlässlich einer Diskussionsrunde zum Thema "Ohne Gewalt geht’s auch!" heute in München dafür ausgesprochen, Computerspiele deutlicher zu kennzeichnen: "Die Altersfreigabe für Computerspiele darf nicht mit der Altersempfehlung, wie sie z.B. auf Gesellschaftsspielen zu finden ist, verwechselt werden. Bei der Altersempfehlung geht es um entwicklungsbedingte Fähigkeiten, die für ein Spiel erforderlich sind. Bei der Altersfreigabe geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihre Entwicklung. Die Kennzeichnung muss das eindeutig klar machen."

Die Ministerin will sich außerdem dafür einsetzen, dass Kindern und Jugendlichen künftig an Schulen noch intensiver der Umgang mit dem Phänomen Gewalt in den Medien vermittelt wird: "Die rasante Entwicklung in der digitalen Medienwelt erfordert von jungen Verbrauchern eine besondere Medienkompetenz! Geplant ist bereits für Herbst 2009 unter anderem die Einführung eines sogenannten "Medienführerscheins" für Grundschüler."

Darüber hinaus hat sich Merk für ein strafrechtliches Verbot der Herstellung und Verbreitung von Killerspielen ausgesprochen: "Nach wissenschaftlichen Untersuchungen birgt der Kontakt mit sogenannten Killerspielen die Gefahr der Abstumpfung in sich. Mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gemeinschaft sind inklusive. Der Weg in die Gewaltkriminalität ist nicht weit, wenn man als junger Mensch Gewalt täglich am Bildschirm übt! Mir geht es darum, Spiele zu verbieten, die den Spieler an grausamen und unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen beteiligen. Spiele, die nicht dieses hohe Maß an Gefährlichkeit aufweisen, sollen von dem Verbot hingegen nicht erfasst werden."

Merk weiter: "Bad Reichenhall, Emsdetten und Winnenden zeigen: Kinder und Jugendliche müssen vor Gewaltexzessen in menschenverachtenden Gewaltspielen besser geschützt werden. Ist es nicht absurd: Eltern kaufen Kindern Fahrradhelme, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Man schickt Kinder zum Schwimmkurs, damit sie nicht in die Gefahr geraten, zu ertrinken. Eltern bringen Sohn und Tochter im Auto zur Schule, um sie vor dem Verkehrstrubel zu schützen. Und im Internet - surfen Kinder ohne Schutz auf eigene Gefahr!"

Das Verbot von Gewalt und Pornographie ist laut Merk aber auch eine internationale Aufgabe: "Ermittlungsbehörden stehen viel zu oft vor dem Problem, dass die Verantwortlichen im Ausland handeln und deshalb hier nicht verurteilt werden können. Strafrechtliche Vorschriften über die Inhalte des Internets müssen daher vereinheitlicht werden. Und auch eine gute Zusammenarbeit der Staaten im Bereich der strafrechtlichen Rechtshilfe ist einer der Schlüssel dazu, Kinder und Jugendliche vor gewalthaltigen Inhalten im Internet zu schützen."

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