Amtsgericht Neu-Ulm
15.09.2009

Merk verteidigt Forderung nach höheren Jugendstrafen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wies heute die vor allem aus Kreisen von SPD und Grünen vorgetragenen Bedenken gegen höhere Jugendstrafen zurück. Bundesjustizministerin Zypries hatte die bayerische Forderung nach einer Anhebung der Strafobergrenze von 10 auf 15 Jahre mit dem Argument abgelehnt, dies habe keine abschreckende Wirkung. Dazu Merk: "Die Bundesjustizministerin übersieht, dass es im Jugendstrafrecht nicht um Abschreckung geht, aber auch Jugendstrafen schuldangemessen sein müssen. Das ist bei besonders abscheulichen Taten mit dem aktuellen Strafrahmen nicht immer gewährleistet."

Merk weiter: "Wenn Frau Zypries meint, 10 Jahre reichten in jedem Fall für einen angemessenen Schuldausgleich aus, hat sie sich sehr weit von den Menschen entfernt. Vor allem den Blick für die Opfer und ihre Angehörigen hat sie verloren. Die Höchststrafe ist ja nur für die schlimmsten, die besonders krassen Taten vorbehalten. Und in solchen Fällen kann es vorkommen, dass auch eine Jugendstrafe von 10 Jahren aus Opfersicht nur als weitere Demütigung aufgefasst wird."

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