Amtsgericht Neu-Ulm
22.10.2009

Merk will genetischen Fingerabdruck häufiger zulassen / "Das Leid unschuldiger Opfer könnte in nicht wenigen Fällen verhindert werden"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat ihre Forderung erneuert, Polizei und Staatsanwaltschaft zu gestatten, häufiger als bisher so genannte "genetische Fingerabdrücke" von Beschuldigten abzunehmen. "Der aktuelle Fall in München zeigt, dass wir den genetischen Fingerabdruck als Standardmaßnahme ohne unnötige Hürden benötigen. Dann könnten wir in Zukunft nicht nur die Effizienz der Strafverfolgung erhöhen, sondern auch das Leid unschuldiger Opfer verhindern," so Merk

Das Landgericht München I hatte kürzlich einen 32-jährigen Berufskraftfahrer wegen Vergewaltigung seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Erst danach hatte eine DNA-Untersuchung ergeben, dass der Verurteilte auch als Täter der Entführung und Vergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens im Jahr 2003 in Betracht kommt. Damals waren DNA-Spuren gesichert worden, die nunmehr dem Verurteilten zugeordnet werden konnten. Bislang war der Verurteilte noch nicht in der DNA-Datenbank gespeichert gewesen, weil er lediglich wegen leichterer Vergehen mit der Justiz in Berührung gekommen war, die die Abnahme einer DNA-Probe nach derzeitigem Recht nicht erlauben.

Während der genetische Fingerabdruck derzeit grundsätzlich nur bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" gespeichert werden kann, ist dies beim klassischen Fingerabdruck bei jeder Straftat möglich.
Merk: "Es lässt einen schier verzweifeln, wenn man sich vorstellt, dass man die aktuelle Vergewaltigung möglicherweise hätte verhindern können, wenn man nur bessere Gesetze gehabt hätte und schon früher eine DNA-Probe hätte nehmen können. Wir brauchen den genetischen Fingerabdruck dringend unter denselben Voraussetzungen wie den ganz normalen, so genannten daktyloskopischen Fingerabdruck: Entsprechende Vorschläge haben wir auf Bundesebene bereits vor langer Zeit vorgelegt."

"Bei einer solchen Ausweitung der DNA-Analyse muss niemand Angst vor Missbrauch haben", so Merk weiter. "Denn bei der Analyse werden keine Merkmale ermittelt, die Rückschlüsse auf die Persönlichkeit eines Menschen (wie z.B. Haarfarbe, Krankheiten o.ä.) zulassen würden. Es geht - genau wie beim normalen Fingerabdruck - nur um die Möglichkeit, die Identität eines Täters festzustellen."


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