Amtsgericht Neu-Ulm
27.10.2009

Merk unterstreicht die Bedeutung der bayerischen Landeshauptstadt für den gewerblichen Rechtsschutz

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat gestern während des Empfangs der Bayerischen Staatsregierung anlässlich des vom Bundespatentgericht ausgerichteten Symposiums "Vom harmonisierten Markenrecht zum harmonisierten Markenverfahren" auf die Bedeutung des Standorts München für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland insgesamt und das Markenrecht im Besonderen hingewiesen. "Das Bundespatentgericht, das Deutsche Patent- und Markenamt, das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum und die Patentanwaltskammer machen München zum Zentrum des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland", so Merk.

Die Justizministerin hob die wachsende Bedeutung des Schutzrechts Marke hervor und dankte den Teilnehmern des international und hochkarätig besetzten Symposiums für die Erörterung des wichtigen und stark im Fluss befindlichen Tagungsthemas.

Ein effektiver Markenschutz ist nicht nur für Unternehmer, sondern auch für die Verbraucher von eminenter Bedeutung. Dazu Merk: "Die Marke steht für den guten Ruf eines Unternehmens, den sich dieses Unternehmen in der Regel mit erheblichen Investitionen selbst erarbeitet hat. Deswegen ist es so wichtig, dass wir europaweit und noch darüber hinaus Marken vor Nachahmung schützen und Produktpiraterie wirksam bekämpfen. Das hilft auch dem Verbraucher, der sich auf die Qualität von Markenprodukten verlässt. Gefälschte Produkte sind oft nicht nur qualitativ minderwertig, sondern sogar gesundheitsschädlich."

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