Amtsgericht Neu-Ulm
16.11.2009

Klartext bei Kapitalanlagen - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert von EU standardisiertes Produktinformationsblatt

100 Seiten Kleingedrucktes und am Ende kein bisschen schlauer - so die Klage vieler Anleger über die umfangreichen und unübersichtlichen Produktinformationen, Verkaufsprospekte und Vertragsbedingungen für Kapitalanlagen. Auch Finanzberater wissen, dass man mit einer Flut von Informationen eher das eigene Haftungsrisiko minimiert als tatsächlich den Anleger erreicht.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Ich fordere daher schon seit längerem, dass die wesentlichen Informationen über die Risiken, Kosten, Gewinnerwartung, Funktion und Eignung einer Kapitalanlage kurz und verständlich in einem Produktinformationsblatt zusammengefasst werden."

Auf Initiative Bayerns hat nun auch der Bundesrat beschlossen, dass für öffentlich gehandelte Wertpapiere ein standardisiertes Produktinformationsblatt europaweit verpflichtend eingeführt werden soll. "Die EU muss klare Vorgaben für standardisierte Produktinformationen erlassen", sagt Merk anlässlich der aktuellen Verhandlungen auf EU-Ebene über die Änderung der sogenannten Prospekt-Richtlinie für Wertpapiere. "Verkaufsprospekte für Wertpapiere müssen kundengerecht gestaltet sein! Auf den ersten Blick - und nicht erst nach Lektüre von hundert Seiten - muss ein Anleger erfassen können, ob die ihm empfohlene Kapitalanlage für ihn und sein Anlageziel grundsätzlich geeignet ist."

Merk wird am 19. November 2009 bei der Veranstaltung "Verbraucher, Finanzen, Vertrauen" mit ausgewählten Experten unter anderem diskutieren, wie der Anlegerschutz insgesamt verbessert werden kann. Neben der Anlegerinformation werden der "Graue Kapitalmarkt", die Qualifikation der Anlageberater und die künftige Rolle der Finanzaufsicht wichtige Themen der Veranstaltung sein. Nähere Informationen zum Forum "Verbraucher, Finanzen, Vertrauen", das am 19. November 2009 im Justizpalast stattfindet, können unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/aktuelles/veranstaltung/ abgerufen werden.

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