Amtsgericht Neu-Ulm
06.02.2009

Per Mausklick in die Kostenfalle - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt: "Vorsicht bei vermeintlichen Gratisleistungen im Internet!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat vor unseriösen Geschäftsmethoden von Webseitenbetreibern gewarnt: "Internetnutzer werden häufig durch vermeintliche Gratisangebote geködert und anschließend mit Rechnungen für angeblich eingegangene Verträge konfrontiert."

Auf Webseiten wird mit kostenlosen Angeboten von Softwareprogrammen, Hausaufgabendiensten, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen geworben. In den Teilnahme- oder Nutzungsbedingungen findet sich dann versteckt eine Regelung, wonach ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Wenngleich in derartigen Fällen vielfach überhaupt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, lässt die Rechnung der Unternehmen regelmäßig nicht lange auf sich warten. Die Internetbetreiber spekulieren darauf, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der betroffenen Verbraucher sich aus Unkenntnis der Rechtslage von den unerwartet ins Haus flatternden Zahlungsaufforderungen und Mahnbriefen in die Irre führen oder einschüchtern lässt.

Merk: "Betroffene Internetnutzer sind gut beraten, sich gegen derartige Forderungen zur Wehr zu setzen. In der Regel kann sich der Verbraucher schon darauf berufen, dass schon kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise widerrufen bzw. anfechten."

Informationen und Tipps finden sich auch im Verbraucherinformationssystem (VIS) unter http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/abo-fallen.htm

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?