Amtsgericht Neu-Ulm
02.12.2009

Merk trifft mit Schweizer Justizministerin Widmer-Schlumpf zusammen / Informationsaustausch über Gewaltkriminalität Jugendlicher und gewerbliche Suizidbeihilfe

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk trifft morgen in Bern mit der Schweizer Bundesrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf aus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zusammen. Mit ihrer Schweizer Amtskollegin will sie sich über Jugendstrafrecht und Jugendstrafvollzug austauschen. Außerdem werden beide über einen effektiven Kampf gegen gewerblich angebotene Sterbehilfe beraten.

Einen Schwerpunkt des Gespräches sollen Konzepte zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität junger Menschen bilden. Dazu Merk: "Erschreckende Gewaltexzesse in jüngster Zeit wie die tödliche Attacke gegen Dominik Brunner am 12. September 2009 am S-Bahnhof München-Solln zeigen, dass nicht nur die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen über viele Jahre gestiegen ist, sondern auch die Brutalität der Taten. Ich habe daher zur effektiveren Bekämpfung der Jugendgewalt Spezialdezernate für jugendliche Intensivtäter an den großen bayerischen Staatsanwaltschaften einrichten lassen." Durch personenorientierte Ermittlungen mit einer zentralen Zuständigkeit eines Staatsanwalts für sämtliche Straftaten eines Gewalttäters ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei möglich. Inzwischen gibt es Spezialzuständigkeiten für jugendliche Intensivtäter bei den Staatsanwaltschaften Augsburg, München I, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Würzburg. "Das Resultat ist ein verbesserter Informationsaustausch und vor allem eine zügigere Verfolgung und Bestrafung jugendlicher Intensivtäter," so die bayerische Justizministerin.

Justizministerin Merk kündigt ferner an, dass Bayern auf eine zügige Umsetzung der im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im Jugendstrafrecht drängen wird. Merk: "In den Verhandlungen konnten hier wichtige bayerische Forderungen durchgesetzt werden. So soll das Höchstmaß der Jugendstrafe für Mord auf 15 Jahre erhöht werden. Die derzeitige Höchststrafe von 10 Jahren ist bei besonders grausamen und verwerflichen Taten nicht immer schuldangemessen. Ferner wurde mit der Einführung des sog. Warnschussarrestes neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe eine Kernforderung Bayerns aufgegriffen." Der Warnschussarrest wirkt bei dem jungen Straftäter dem Eindruck entgegen, dass es sich bei der Bewährungsstrafe um einen Freispruch 2. Klasse handelt. Daneben ermöglicht er zu Beginn der Bewährungszeit eine nachdrücklichere erzieherische Einflussnahme. "Mit diesen Gesetzesänderungen werden wir bei der Bekämpfung der Gewaltkriminalität junger Menschen einen wesentlichen Schritt vorankommen", so Merk.

Merk will ihrer schweizerischen Kollegin auch die Besonderheiten des erziehungsorientierten Konzepts des bayerischen Jugendstrafvollzugs erläutern. Schwerpunkt des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Strafvollzugsgesetzes ist die Stärkung der Sozialtherapie. Internationale Studien haben den empirischen Nachweis erbracht, dass die Methoden der Sozialtherapie, einer besonders intensiven Form der Behandlung von Straftätern, die Rückfallquote um ca. ein Drittel senken können. Da nach den jüngsten statistischen Erhebungen bis zu 50% der jungen Gefangenen wegen eines Gewaltdelikts inhaftiert wurden, bedeutet die Ausweitung der Sozialtherapie einen erheblichen Fortschritt sowohl für die Behandlung junger Gewalttäter als auch für die Sicherheit der Bevölkerung.

Die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit sind in der Schweiz bereits seit längerem bekannt. Auch in Deutschland haben sich bedenkliche Formen organisierter Suizidbeihilfe gebildet. Merk: "Um den Gefahren dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben wir in der vergangenen Legislaturperiode versucht, nicht nur die gewerbliche sondern auch die organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. An diesem Ziel halte ich fest, auch wenn es in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzbar war." Justizministerin Merk begrüßt allerdings ausdrücklich die Regelung im Koalitionsvertrag, auch wenn diese die einfache organisierte Suizidbeihilfe ausklammert. "Mit dem Verbot wenigstens der gewerblichen Suizidbeihilfe können wir der Gefahr der Kommerzialisierung begegnen. Mit dem Suizid und dem Leid anderer Menschen Geschäfte zu machen, widerspricht eklatant dem Menschenbild des Grundgesetzes und kann nicht länger hingenommen werden. Ich bin sehr froh, dass wir zumindest in diesem Punkt eine Einigung erzielt haben. Es ist wichtig, dass der Geschäftemacherei mit dem Suizid ein Riegel vorgeschoben wird", so Merk.

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