Amtsgericht Neu-Ulm
13.02.2009

Justizministerium zur Aufhebung von Haftbefehlen in Nürnberg: "Kein Zusammenhang mit angeblich schlechter Personallage !"

Das Bayerische Justizministerium weist den Vorwurf des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Franz Schindler, die Aufhebung der Haftbefehle gegen 5 mutmaßliche Betrüger durch das Oberlandesgericht Nürnberg hänge möglicherweise mit einer schlechten Personalausstattung der Justiz zusammen, zurück.

Erstens kann von einer schlechten Personalausstattung nicht gesprochen werden. Spürbare Personalentlastungen sind bereits in den Haushaltsjahren 2007/2008 geschaffen worden. So wurde z.B. die Möglichkeit genutzt, aus Überhängen im Servicebereich 50 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen.

Auch geht aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts in keiner Weise hervor, dass die Verzögerung des dortigen Verfahrens, die für die Aufhebung der Haftbefehle ursächlich war, auf eine schlechte Personalausstattung des Gerichts und eine etwa damit zusammen hängende Überlastung der betreffenden Kammer zurückzuführen gewesen wäre. Vielmehr wird die Aufhebung der Haftbefehle ausschließlich damit begründet, dass das Gericht keinen Eröffnungsbeschluss erlassen habe, obwohl das Verfahren eröffnungsreif gewesen wäre.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?