Amtsgericht Neu-Ulm
04.03.2009

Europäische Richtlinie zur Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes im Bundesrat - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Hier droht eine nicht hinnehmbare Verschlechterung der Verbrauchersituation in Deutschland!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat gegen die Pläne der Europäischen Union zur Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes Widerstand angekündigt. Nach dem Entwurf einer europäischen Richtlinie, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird, sollen die Verbraucherrechte beim Fernabsatz, bei Haustürgeschäften und beim Verbrauchsgüterkauf sowie die Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen in ganz Europa einheitlich geregelt werden. Dies würde zu einschneidenden Veränderungen im deutschen Verbraucherschutzrecht führen.

Ministerin Merk: „Dem Vorhaben der Europäischen Union, den Verbraucherschutz derart zu vereinheitlichen, dass in Deutschland auch nicht mehr zum Vorteil des Verbrauchers von den europäischen Regeln abgewichen werden kann, muss entgegengetreten werden“. Dafür fehle es der Europäischen Union bereits an der Kompetenz. „Dem ständigen Ansinnen Europas, Regelungskompetenzen in Bereichen, die den Nationalstaaten zustehen, an sich zu ziehen, muss Einhalt geboten werden. Das hat nichts mit Kompetenzgerangel zu tun. Vielmehr sind die Probleme, die die Verbraucher im Wirtschaftsleben be-einträchtigen, in Deutschland nicht die gleichen wie in Rumänien oder in Großbritannien. Wir wollen in Deutschland auch weiterhin selbst auf diese Probleme reagieren können.“

Darüber hinaus würde sich eine europaeinheitliche Regelung nicht am in Deutschland herrschenden hohen Verbraucherschutzniveau, sondern vielmehr an europäischem Mittelmaß orientieren, erklärte Merk. So sehe der Richtlinienvorschlag zum Beispiel die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung bei Warenrückgaben, den Wegfall des Widerrufsrechts bei Internetauktionen sowie eine Pflicht zur Mängelrüge innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden des Mangels vor. "Diese Verschlechterung der Verbrauchersituation in Deutschland ist nicht akzeptabel. Sinnvoll ist eine Vereinheitlichung nur bei eher technischen Fragen, wie der notwendigerweise durch die Unternehmer zu erteilenden Informationen, Beginn und Dauer der Widerrufsfristen oder einheitliche Widerrufsbelehrungen. Derartige Regelungen könnten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen das Leben erleichtern, dadurch zu mehr - auch internationalem - Wettbewerb führen und so letztendlich auch dem Verbraucher zugute kommen.“

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