Amtsgericht Neu-Ulm
09.03.2009

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk warnt: "Revolving-Kreditkarten reiten Verbraucher in die Schuldenfalle!"

Finanzkrise, Wirtschaftstief, Kurzarbeit: Immer mehr Verbraucher geraten in Krisenzeiten in Zahlungsprobleme. Knapp 100.000 Privatleute meldeten im Jahr 2008 in der Bundesrepublik Deutschland Insolvenz an, die Zahl der Verbraucher auf der Suche nach günstigen Finanzierungsmöglichkeiten dürfte noch höher sein. In diesem Zusammenhang hat Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk heute vor einer in Deutschland verstärkt um sich greifenden Schuldenfalle gewarnt: "Immer mehr Banken locken mit auf den ersten Blick vermeintlich kostenfreien Kreditkarten, deren Zahlungssystem den Kunden aber tatsächlich oft die Pistole auf die Brust setzt: Die Rede ist von sog. Revolving Kreditkarten."

Das dahinter stehende Zahlungssystem funktioniert so: Während bei den in Deutschland üblichen "Charge" oder "Debit"-Karten der Geldbetrag, der mit der Karte ausgegeben wurde, meist innerhalb eines Monats vom Girokonto abgebucht wird, muss bei einer Revolving-Kreditkarte jeden Monat nur ein bestimmter Betrag zurückgezahlt werden.

"Die Ausgaben des Verbrauchers, die diese Summe übersteigen, werden als Schulden auf einem eigenen Kreditkonto gesammelt, für welches natürlich sehr hohe Zinssätze -nämlich teilweise über 20 % - anfallen. Revolving-Kredite sind damit häufig noch teurer als Überziehungskredite beim Girokonto!" erklärte Merk.

Merk weiter: "Besonders problematisch wird das System dann, wenn der Verbraucher mehrere Revolving-Kreditkarten benutzt. Viele Verbraucher sind damit überfordert, den Überblick über mehrere Karten und damit Kredite zu bewahren. Sie verstricken sich dadurch immer tiefer in die Fänge der Kreditgeber, wie Beispiele aus den USA und Großbritannien, in denen Revolving-Kreditkarten Standard sind, belegen. Das gilt umso mehr, wenn man sich auf das sog. "Flipping" einlässt: Die Schulden der einen Kreditkarte werden mit dem Kredit aus der nächsten beglichen - die Kette lässt sich dabei lange fortsetzen, praktisch bis zur Insolvenz. Hinzu kommt, dass die Kartenanbieter auch in Deutschland nicht nur seriöse Unternehmen sind."

Da Revolving-Kreditkarten oft nicht gleich als solche zu erkennen sind, rät Merk allen Verbrauchern: "Die Vertragsunterlagen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss genau lesen! Ergibt sich daraus, dass monatlich nur ein Teilbetrag zurück zu zahlen ist, handelt es sich um eine Revolving Kreditkarte. Ein solches Angebot nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen, wenn man das Risiko als selbstkritischer Verbraucher in Schach halten kann! Erst andere Möglichkeiten zur Lösung finanzieller Engpässe abklären, sich ggf. von der Hausbank umfassend beraten lassen! Oftmals ist ein herkömmlicher Konsumentenkredit billiger - gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Hierfür ein seriöses Kreditinstitut auswählen! Wer bereits im Besitz einer Revolving-Kreditkarte ist, sollte möglichst zum Monatsende die restlichen Sollbeträge durch eine Sondertilgung ausgleichen! Und grundsätzlich gilt natürlich auch: Vor einer Anschaffung erst überlegen, ob diese überhaupt notwendig ist!"

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