Amtsgericht Neu-Ulm
14.01.2009

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zu Terrorcamps: "Ein Placebo, das der Praxis wenig nützt !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat sich heute enttäuscht über den in Berlin auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries verabschiedeten Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Aufenthalts in Terrorcamps geäußert: "Ich fürchte sehr, dass uns dieser Gesetzentwurf in der justitiellen Praxis bei der Bekämpfung des Terrorismus nicht wirklich weiterbringen wird", so Merk.

Der Aufenthalt in Terrorcamps soll nach dem Gesetzentwurf zwar mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. "Der Knackpunkt ist aber, dass diese Strafbarkeit nach dem Entwurf nur dann eintritt, wenn der Vorsatz nachgewiesen werden kann, eine staatsgefährdende Gewalttat begehen zu wollen", so Merk. Damit wird sich das Gesetz für unsere Strafverfolger als stumpfes Schwert erweisen. Der Staatsanwalt wird es dem Besucher eines Terrorcamps in der Regel nicht widerlegen können, wenn er sagt, er habe sich bloß aus Abenteuerlust oder aus bloßer Neugier in Gewaltakten ausbilden lassen. Praxisfremder geht es nicht!"

Merk kündigte an, sich im Bundesrat für Nachbesserungen stark zu machen, damit das Gesetz für die Praxis verwendbar ist. "Es wäre unerträglich, wenn wir gegen Leute, die sich nachweislich in einem Terrorlager haben ausbilden lassen und wieder nach Deutschland einreisen, weiter nichts unternehmen könnten und schlimmstenfalls abwarten müssten bis etwas geschieht. Der deutsche Staat sollte sich nicht mit der Rolle des Kaninchens begnügen, das die Schlange so lange anstarrt, bis sie zuschnappt."

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