Amtsgericht Neu-Ulm
13.03.2009

Weltverbrauchertag am 15. März 2009 - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert Zulassungsregelungen für Finanzberater: "Der Gesetzgeber muss für verbindliche Qualitätsstandards sorgen, damit unfähigen und unseriösen Beratern die Zulassung entzogen werden kann!"

Der diesjährige Weltverbrauchertag am 15. März 2009 steht im Schatten der Finanzkrise. Zahlreiche Verbraucher haben ihr Vermögen in falsche Finanzprodukte investiert - und das häufig im Vertrauen auf den Rat ihres Bankberaters oder Finanzvermittlers. Die Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert daher verbindliche Zulassungsregeln für Finanzberater: "Wir brauchen gesetzliche Anforderungen an die Zulassung und Tätigkeit von Anlage- und Finanzberatern, um die Qualität der Anlage- und Fi-nanzberatung zu verbessern. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz, der sich vor allem auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Beratungsfehlern konzentriert, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend."

"Wenn der Anleger falsch beraten wurde und sein Erspartes verloren hat," so die Ministerin weiter, "ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Wichtiger als die nachträgliche Schadenswiedergutmachung ist die Schadensvermeidung. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass es möglichst gar nicht erst zu einem Beratungsfehler kommt." Dies erfordert nach Auffassung Merks die Einführung von gesetzlichen Zulassungsstandards für Anlage- und Finanzberater. Im Gegensatz zum Beruf des Versicherungsvermittlers gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation von Anlage- und Fi-nanzberatern. "Es kann angesichts der komplexen Verhältnisse an den Finanzmärkten und den damit einhergehenden Risiken nicht angehen, dass grundsätzlich jedermann ohne entsprechende Vorbildung und Sachkundenachweis über Kapitalanlagen beraten darf, wenn er nicht gerade einschlägig vorbestraft ist oder Insolvenz angemeldet hat. Nur mit gesetzlichen Zulas-sungsregelungen ist es auch möglich, unfähigen und unseriösen Beratern das Handwerk zu legen und ihnen die Zulassung zu entziehen. Ein weiteres Muss ist außerdem die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung."

Die Forderung nach Zulassungsregelungen ist Teil eines 7-Punkte-Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Der 7-Punkte-Katalog sieht unter anderem vor, die staatlichen Mittel für die Förderung einer unabhängigen Anlageberatung durch die Verbraucherzentrale Bayern deutlich zu erhöhen. Denn nur ein ausreichend informierter Verbraucher ist in der Lage, die für ihn richtige Anlageentscheidung zu treffen. Der Grundstein für die richtigen Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten sollte möglichst schon in jungen Jahren gelegt werden. Bayern setzt daher verstärkt auf Angebote zur Förderung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Finanzen finden Verbraucher unter www.vis.bayern.de.




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