Amtsgericht Neu-Ulm
18.03.2009

Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk verteidigt Abschaffung des Listenprivilegs / "Unerbetene Werbeanrufe sind zu einer Plage geworden!"

Gegen Forderungen des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, von einer Abschaffung des sog. Listenprivilegs Abstand zu nehmen, verteidigte die bayerische Verbraucherschutzministerin Beate Merk die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in der vorliegenden Form: "Die Lösung, dass der Verbraucher einwilligen muss, bevor seine Daten zu Werbezwecken weiter-gegeben werden dürfen, ist ein wichtiger Baustein im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes."

Merk: "Unerbetene, manchmal gar unseriöse Werbeanrufe sowie Werbe-E-Mails sind für viele Verbraucher zu einer Plage geworden. Verbraucher müssen stärker als bisher in der Lage sein, über die Verwendung ihrer Daten eigenverantwortlich zu entscheiden. Dazu gehört für mich auch, dass man es respektiert, wenn ein Verbraucher keine Weitergabe seiner Kundendaten zu Werbezwecken wünscht."

Für die bayerische Verbraucherschutzministerin stellt der in Zukunft vorgesehene Einwilligungsvorbehalt bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken einen angemessenen Ausgleich dar zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und den Datenschutzbelangen der Verbraucher: "Ich sehe die berechtigten Interessen der Unternehmen. Aber hier muss die Abwägung zugunsten der Verbraucher ausfallen. Wenn Daten erst einmal herumvagabundieren, ist es für den Verbraucher praktisch unmöglich, sie jemals wieder einzufangen."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?