Amtsgericht Neu-Ulm
20.03.2009

Treffen zwischen Justizministerin Merk und Vertretern der Nürnberger Justiz / Merk: „Eine umfassende Untersuchung ist im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nürnberger Justiz“

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk erörterte gestern in Nürnberg gemeinsam mit den Leitern und den Personalvertretern der Nürnberger Justizbehörden das weitere Vorgehen bei der Aufklärung der gegen die Nürnberger Justiz vorgebrachten Kritikpunkte. Unabhängige Unterstützung bei den gemeinsamen Untersuchungen sollen die Leitenden Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften München II und Traunstein, Dr. Rüdiger Hödl und Helmut Vordermayer, leisten. Sie werden mit ihrer Arbeit unverzüglich beginnen. Am Ende soll ein umfassender Abschlussbericht stehen. Merk: „Zeitliche Vorgaben gibt es nicht. Ich will gründliche, umfassende und zügige Aufklärung.“

Justizministerin Merk fordert alle innerhalb und außerhalb der Nürnberger Justiz auf, in den nächsten Tagen alles, was Aufklärung bedarf, offen zu legen. Die Herren Hödl und Vordermayer sowie sie selbst werden alle Informationen entgegennehmen. Merk versicherte, die Angaben vertraulich zu behandeln.

Darüber hinaus bat die bayerische Justizministerin mit Schreiben vom heutigen Tag die Landtagsabgeordnete Christa Naaß, die Untersuchung zu unterstützen und den untersuchenden Beamten ihr bekannte oder bekannt werdende Kritikpunkte, die einer Aufklärung bedürfen, mitzuteilen. Frau Naaß hatte sich in der Vergangenheit dieses Themas angenommen und sich an die bayerische Justizministerin gewandt.

Merk: „Wer es ehrlich meint und wem es um Aufklärung, Transparenz und Verbesserungen geht, der hat jetzt Gelegenheit, dazu beizutragen. Um dauerhaften Schaden von der Nürnberger Justiz abzuwenden, habe ich zur Unterstützung der Nürnberger Justizbehörden bei der Aufklärung der erhobenen Vorwürfe ein unabhängiges Untersuchungs- und Beratungsteam nach Nürnberg entsandt. Es hat den Auftrag, eine eingehende Untersuchung durchzuführen, die erhobenen Vorwürfe vollständig aufzuklären, etwaige strukturelle Schwachstellen aufzudecken und, soweit dies erforderlich sein sollte, zusammen mit den örtlichen Behördenleitern Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Im Interesse der Nürnberger Justiz, aber auch der bayerischen Justiz insgesamt, ist die Untersuchung umfassend angelegt."

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