Amtsgericht Neu-Ulm
26.03.2009

Gesetz zur Bekämpfung unerwünschter Telefonwerbung / Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk: „Damit wird die Masse der gefährlichen Verträge erfasst. Das ist Verbraucherschutz mit Augenmaß, der schnell hilft.“

Viele Menschen fühlen sich durch unerwünschte Telefonwerbung belästigt. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, so die bayerische Justiz und Verbraucherschutzministerin. „Ich begrüße daher die heutige Entscheidung des Bundestags. Besonders wichtig ist mir, dass das Widerrufsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet wird und dass das sogenannte „Slamming“, also das Unterschieben von unerwünschten Verträgen, wirksam bekämpft werden kann. Damit erfassen wir genau die Fälle, in denen nach Umfragen die große Masse der belästigenden Telefonanrufe erfolgt.“

Umstritten war nach wie vor noch die Forderung nach einer sog. Bestätigungslösung, wonach Verträge, die infolge eines unerlaubten Werbeanrufs geschlossen wurden, nur wirksam sind, wenn sie binnen zwei Wochen vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden. Der nachhaltigen Forderung von Seiten des Verbraucherschutzes wurden gewichtige rechtliche, tatsächliche und wirtschaftliche Gründe entgegengehalten. Merk: „Als Justizministerin kann ich mich darüber nicht einfach hinwegsetzen; als Verbraucherschutzministerin will ich eine schnelle und wirksame Regelung. Daher war es richtig, diese Forderung vorerst auszuklammern, um ein Inkrafttreten des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode sicherzustellen. Die für die Verbraucher gefährlichsten unerlaubten Werbeanrufe finden ohnehin im Bereich der Telekommunikation und anderer längerfristiger Verträge statt.“ Mit dem Schriftformerfordernis für die Kündigung bestehender Verträge enthalte der Gesetzentwurf hier bereits eine wirksame Maßnahme.

Der Gesetzentwurf müsse auch im Zusammenhang mit der ebenfalls heute vom Bundestag beschlossenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes gesehen werden. Diese sieht ebenfalls ein Schriftformerfordernis bei der Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl (Preselection) vor. „Zusammen kann man daher von einer „kleine Bestätigungslösung“ sprechen. Diese wird die große Masse der Fälle erfassen, über die sich die Menschen zu Recht ärgern.“

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