Amtsgericht Neu-Ulm
16.04.2009

Rechte für Bahnkunden - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk und Verkehrsminister Martin Zeil für Nachbesserungen beim Gesetzentwurf des Bundes: "Signale setzen - Fahrgastrechte stärken!"

Das Jahr 2009 wird für die Deutsche Bahn AG nicht nur wegen des Rücktritts des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Hartmut Mehdorn mit einschneidenden Veränderungen verbunden sein. Auch die Rechte der Fahrgäste bei Verspätungen und Ausfällen von Zügen sollen noch in diesem Jahr erstmals auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der hierzu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf bedarf nach Ansicht von Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil und Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk jedoch in wesentlichen Punkten der Nachbesserung, bevor ihm grünes Licht gegeben werden kann.

Merk: "Die für den Nahverkehr vorgesehenen Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen müssen auch im Fernverkehr gelten. Wenn beispielsweise ein Fahrgast zur Nachtzeit aufgrund einer erheblichen Verspätung seinen Anschlusszug verpasst, darf es für die Erstattung der Taxikosten keine Rolle spielen, ob sich die Verspätung im Nah- oder Fernverkehr ereignet." Merk erteilt damit zugleich dem Kompromissvorschlag einzelner Länderkollegen eine Absage, die sich bereit erklärt hatten, auf die Gleichstellung des Fernverkehrs mit dem Nahverkehr notfalls zu verzichten.

Minister Zeil betont: "Es ist den Fahrgästen im teureren ICE schwer zu ver-mitteln, warum für sie weniger Rechte gelten sollten. Die Abgrenzung zwi-schen Nah- und Fernverkehr ist zudem sehr unscharf. In Bayern werden einige Strecken wie zum Beispiel München - Prag, München - Hof oder Nürnberg - Lindau nur mit vom Freistaat bestelltem Nahverkehr bedient. Dort hat sich der Fernverkehr zurückgezogen. Dabei handelt es sich aber nach der gesetzlichen Definition um klassische Fernverkehrsstrecken."

Merk weiter: "Außerdem ist es nicht praxisgerecht, wenn dem nachts gestrandeten Fahrgast - wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen - die bis 80 Euro begrenzten Taxikosten nur zum Zielbahnhof und nicht wahlweise auch zum eigentlichen Zielort wie beispielsweise der Wohnung oder dem gebuchten Hotel erstattet werden sollen."

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung durch die Länder. Der Bundesrat hatte sich im Dezember vergangenen Jahres für umfangreiche Änderungen des Gesetzentwurfs ausgesprochen, die von der Bundesregierung in ihrem jüngsten Kompromissvorschlag nur teilweise berücksichtigt wurden. Trotzdem zeigt sich Ministerin Merk zuversichtlich: "Wir haben bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfs wichtige Verbesserungen erreichen können und hoffen, dass wir uns in den noch offenen Punkten rasch einigen können."

Sollte es zu keiner Einigung kommen, würden ab dem 3. Dezember 2009 die Mindeststandards der EG-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten. Über weitergehende Rechte müsste dann auf Grundlage eines neuen Gesetzentwurfs verhandelt werden.

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