Amtsgericht Neu-Ulm
17.04.2009

"Zahl der Betreuungen in Bayern steigt"

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute in München die Betreuungsstatistik für das Jahr 2008 vorgestellt. Danach hat sich die Zahl der Menschen, die in Bayern unter einer Betreuung stehen, zum Jahresende 2008 gegenüber dem Vorjahr um + 0,9 % von 183.479 auf 185.096 erhöht. Die Zahl der Neuzugänge an Betreuungen ist im Jahresvergleich 2007 (64.853) zu 2008 (67.414) um + 3,9 % gestiegen (zum Vergleich: Zuwachs von 2006 zu 2007 um + 3,1 %).

Ein Volljähriger kann unter Betreuung gestellt werden, wenn er auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. In diesem Fall bestellt das Vormundschaftsgericht für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Ministerin Merk: "Die Betreuung ist anders als die zum 1. Januar 1992 abgeschaffte Vormundschaft nicht zwangsläufig mit einer Entmündigung verbunden, sondern betrifft maßgeschneidert die und nur die Bereiche, in denen jemand sich nicht mehr selber helfen kann. Das können beispielsweise für den einen Vermögensangelegenheiten, für den anderen eine medizinische Behandlung sein."

Zum Betreuer bestellt das Vormundschaftsgericht eine Person, die zur Betreuung geeignet ist. Nur wenn jemand durch eine natürliche Person nicht ausreichend betreut werden kann, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Verein zum Betreuer. Merk: "Die weitaus größte Zahl der im Jahr 2008 neu bestellten Betreuer waren Familienangehörige(27.921), anschließend folgten mit großem Abstand freiberufliche Berufsbetreuer (9.819, darunter 2.213 Rechtsanwälte), ehrenamtliche Betreuer (2.303) und Vereinsbetreuer (1.547)."

Merk rät: "Wer eine Betreuung vermeiden möchte, sollte rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, im Bedarfsfall bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen." Für den Fall, dass dennoch eine Betreuung erforderlich werden sollte, weil zum Beispiel die Vorsorgevollmacht bestimmte Angelegenheiten nicht umfasst, empfiehlt die Ministerin, die Auswahl des Betreuers im Vorfeld ergänzend durch eine Betreuungsverfügung zu beeinflussen. "Damit kann man den Betreuer selbst bestimmen", so Merk. Das Gericht hält sich an diese Verfügung, wenn nicht das Wohl des Betreuten entgegensteht.

Formulare für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden sich in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die im Buchhandel und unter der Internetadresse
http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142/VorsorgefuerUnfall,KrankheitundAlter.pdf
erhältlich ist.

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