Amtsgericht Neu-Ulm
24.04.2009

Verbraucherschutzministerin Merk kritisiert Gesetz zu Fahrgastrechten als unzureichend - "Für Reisende im Fernverkehr müssen dieselben Rechte wie im Nahverkehr gelten!"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk geht das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz für mehr Fahrgastrechte nicht weit genug. So fordert sie unter anderem eine Ausdehnung der für den Nahverkehr vorgesehenen Rechte auf den Fernverkehr: "Auch im Fernverkehr muss der Fahrgast ab einer 20-minütigen Verspätung das Recht haben, einen anderen Zug zu nehmen; auch im Fernverkehr muss der nachts gestrandete Fahrgast das Recht haben, notfalls mit einem Taxi weiterzufahren!"

Merk weiter: "Wenn ein Fahrgast mit der Regionalbahn von Augsburg nach München fahre und dort in der Nachtzeit seinen Anschlusszug verpasse, könne er ein Taxi nehmen. Habe der Reisende für die selbe Strecke Augsburg - München den teureren IC oder ICE gewählt, bleibe er auf seinen Taxikosten sitzen, weil IC und ICE zum Fernreiseverkehr zählten. Diese Unterscheidung ist schlicht nicht nachvollziehbar."

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