Amtsgericht Neu-Ulm
07.05.2009

Europäische Verbraucherpolitik - Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk zieht gemischte Bilanz und fordert europäische Rechtsvereinheitlichung mit Augenmaß: "Den Mitgliedsstaaten muss Spielraum für höhere Verbraucherschutzstandards bleiben!"

Kurz vor der Europawahl hat die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk heute in München zur Verbraucherpolitik der EU eine gemischte Bilanz gezogen: "Es wurde viel erreicht. Gerade die Senkung der Roaminggebühren für die Nutzung des Mobiltelefons im Ausland bringt erhebliche Entlastungen für die Verbraucher. Auch die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Überbuchungen und Lockvogelangeboten sind dank der Initiativen der Europäischen Kommission und der Unterstützung durch das Europäische Parlament und den Rat deutlich gestärkt worden."

Kritisch äußerte sich Merk zu den aktuellen Pläne der Europäischen Kommission für eine vollständige europaweite Vereinheitlichung von zentralen Verbraucherschutzbestimmungen: "Der Vorschlag der Europäischen Kommission würde zu einer Absenkung der hohen Verbraucherschutzstandards in Deutschland und anderen EU-Staaten führen. Die drohende Schwächung der Rechtsstellung der Verbraucher wird auch nicht durch die Vorteile aufgewogen, die sich die Unternehmen von einer einheitlichen Festlegung der Verbraucherrechte in 27 Mitgliedstaaten erwarten."

Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission würde den Verbraucher entgegen dem geltenden deutschen Recht beispielsweise bei telefonischen Verträgen über Strom - oder Gasversorgung schutzlos stellen. Bislang können sich Verbraucher in Deutschland mit dem Widerrufsrecht erfolgreich gegen einen am Telefon aufgedrängten Abschluss eines neuen Versorgungsvertrags wehren.

Auch würde der Verbraucher künftig seine Gewährleistungsrechte verlieren, wenn er einen Mangel der gekauften Ware nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels dem Verkäufer anzeigt. Merk: "Diese zweimonatige Rügefrist ist viel zu kurz. Gerade bei Elektro- und Elektronikgeräten stellt sich oft erst viel später heraus, ob eine bestimmte Fehlfunktion tatsächlich auf einen Mangel oder auf andere Umstände zurückzuführen ist."

Merk weiter: "Gleichmacherei ist nicht im Interesse der Verbraucher und darf nicht dazu führen, dass Verbraucherrechte ohne Not aufs Spiel gesetzt werden! Gemeinsam mit meinen Länderkollegen setzte ich mich daher mit Nachdruck dafür ein, dass die europäische Rechtsvereinheitlichung nur dort eingreift, wo es sinnvoll und geboten ist. Im Übrigen muss den Mitgliedstaaten der Spielraum für höhere Standards belassen bleiben."

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