Amtsgericht Neu-Ulm
07.05.2009

BGH weist Revision der Münchner "U-Bahn-Schläger" zurück / Bayerns Justizministerin Merk fordert gesetzliche Klarstellung zur Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende

Bayerns Justizministerin Beate Merk sieht in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revision der sogenannten Münchner U-Bahn-Schläger zurückzuweisen, ein wichtiges Signal: "Damit ist das Urteil rechtskräftig und es steht fest: Wer mit menschenverachtender, roher Brutalität gegen andere Menschen vorgeht, muss mit hohen Haftstrafen rechnen."

Neben der Höhe der Strafen hatte die Verteidigung mit ihrer Revision gerügt, dass gegen den zur Tatzeit 20-jährigen Täter Erwachsenenstrafrecht und nicht Jugendstrafrecht angewendet wurde. Dazu Merk: "Ohne die Entscheidung des Bundesgerichtshof kommentieren zu wollen: In diesem Punkt liegt sie auf der Linie, die ich vertrete. Auf Heranwachsende sollte in der Regel Erwachsenenstrafrecht und nur in Ausnahmefällen Jugendstrafrecht angewendet werden. Immerhin sind sie volljährig und haben damit alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen."

Derzeit sieht die Praxis anders aus. Im Jahr 2007 ist bei 70% der in Bayern verurteilten Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewendet worden. "Um das zu ändern, fordern wir eine entsprechende gesetzliche Klarstellung", so die Ministerin.

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