Amtsgericht Neu-Ulm
07.05.2009

Justizministerin Merk: "Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung klafft eine eklatante Rechtslücke. Die Menschen verstehen die Welt nicht mehr. Unsere Richter sind machtlos."

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Oberlandesgericht München, mit der die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Unterbringungsbefehls gegen den Sexualstraftäter Karl D. als unbegründet verworfen wurde, bekräftigte Bayerns Justizministerin Beate Merk ihre Forderung, gesetzliche Lücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich zu schließen.

Merk: "Dieser Fall dokumentiert die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Hier klafft eine eklatante Rechtslücke, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Die Menschen verstehen die Welt nicht mehr. Unsere Richter sind machtlos."

Bayerns Justizministerin wies darauf hin, dass es bei Ersttätern häufig nicht möglich ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, weil es nach der derzeitigen Rechtslage dem Gericht verwehrt ist, alle vorhandenen Tatsachen zu berücksichtigen. Dafür gebe es in diesen Fällen aber keinen einleuchtenden Grund. Merk forderte die Bundesjustizministerin auf, hier endlich tätig zu werden.

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