Amtsgericht Neu-Ulm
14.05.2009

Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßt Entscheidung im Bundestag über Spätabtreibungen: "Schutz des ungeborenen Lebens und Unterstützung der Schwangeren gehen Hand in Hand"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die gestern vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen zur Spätabtreibung bei medizinisch-sozialer Indikation begrüßt. Die Gesetzesinitiative des familienpolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer, sieht für den Arzt eine Beratungspflicht vor. Zugleich soll zwischen Diagnose und Ausstellung der Abbrucherlaubnis eine 3-Tages-Bedenkfrist liegen.

Merk: "Es handelt sich um Schwangerschaftsabbrüche, bei denen das Kind nicht selten schon außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre. Erhält die Mutter die Mitteilung des Arztes über eine schwere Krankheit oder Behinderung des Wunschkindes befindet sie sich in einem schweren Entscheidungskonflikt. Ohne qualifizierte Beratung und Hilfe wird dann vielfach ein Schwangerschaftsabbruch als die vermeintlich richtige Lösung angesehen."

"Abtreiben bedeutet in diesem Fall das gezielte Töten eines Kindes, das bereits voll entwickelt ist. Befasst man sich näher mit einer solchen Abtreibung weiß man, wie grauenvoll sie ist. In dieser schwierigen Lage ist es deshalb unbedingt notwendig der Schwangeren eine umfassende Beratung und auch Zeit zu geben. Eine solche möglicherweise irreversible Entscheidung bedarf der umfassenden Reflexion", so Merk.

Insbesondere die vorgesehene verbindliche 3-tägige Bedenkzeit war bis zuletzt umstritten. Merk: "In derart extremen Belastungssituationen, wie sie die betroffenen Frauen ausgesetzt sind, besteht eine deutliche Gefahr vorschneller Panikreaktionen. Dem beugt eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit zwischen Diagnose und Abbruchgenehmigung vor."

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